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Vorwurf: Besitz von Jugendpornographie durch Erotikchat

Wo: Amtsgericht Schwerte
Wann: 05.09.2025
Ergebnis: Geldstrafe
Der Mandant wurde vor dem Amtsgericht Schwerte wegen des Vorwurfs
Besitz von Jugendpornographie (§ 184c StGB) angeklagt. Obwohl die Ermittlungen belastende Chats ergaben, konnte Strafverteidiger Ippolito eine Freiheitsstrafe abwenden. Das Gericht verhängte lediglich eine Geldstrafe – ohne Eintrag im Führungszeugnis. Ergebnis: Geldstrafe. Keine Haft. Führungszeugnis sauber.

Ausgangslage: Verdacht auf Jugendpornographie

Der Mandant war ein angesehener Bürger, beruflich erfolgreich und in einer Führungsposition bei einem internationalen Konzern tätig. Privat lebte er mit seiner Partnerin eine Sexualität, die auch Chats und Kontakte im Internet einschloss.

Dann der Schock: Der Vorwurf des Besitzes von Jugendpornographie (§ 184c StGB). Die Anklage stützte sich darauf, dass der Mandant in Chats mit einem anderen Nutzer über sexuelle Fantasien gesprochen und dabei auch Bilder von Jugendlichen gefordert haben soll.

Es folgte die Hausdurchsuchung, die Sicherstellung von Datenträgern und eine umfassende Auswertung. Zwar konnten keine verbotenen Dateien im eigentlichen Sinne gefunden werden, aber die Chatverläufe genügten den Ermittlungsbehörden, um den Verdacht zu erhärten.

Herausforderung: Eindeutige Spuren, hohes Risiko

Für den Mandanten stand viel auf dem Spiel. Nicht nur drohte eine Freiheitsstrafe, sondern auch der Verlust seiner beruflichen Existenz und seiner Reputation.

Die Ermittler konnten zweifelsfrei feststellen, dass die ausgewerteten Daten und Chatverläufe von den Endgeräten des Mandanten stammten. Damit war klar: Spielraum für ein Bestreiten der Tat gab es nicht.

Besonders belastend war, dass die Staatsanwaltschaft eine hohe Geldstrafe forderte, die über 90 Tagessätze hinausgehen und damit einen Eintrag im Führungszeugnis zur Folge gehabt hätte. Für den Mandanten wäre dies gleichbedeutend gewesen mit dem Ende seiner beruflichen Karriere.

Strategie: Reue zeigen, Kontext hervorheben

Strafverteidiger Ippolito entwickelte eine Verteidigungslinie, die auf Reue, Einsicht und den Lebenskontext des Mandanten setzte.

Die Kernpunkte der Strategie:

  • Keine verbotenen Dateien: Trotz intensiver Auswertung der Datenträger konnten keine illegalen Bild- oder Videodateien gefunden werden.
  • Zeitlicher Abstand: Die Chats lagen bereits mehrere Jahre zurück. Der Mandant hatte sein Leben inzwischen geordnet und eine stabile berufliche wie private Situation erreicht.
  • Geringe kriminelle Energie: Es handelte sich letztlich nur um Chats, nicht um das tatsächliche Besitzen oder Verbreiten von Dateien.
  • Keine Wiederholungsgefahr: Seit dem Vorfall hatte sich nichts Vergleichbares wiederholt, der Mandant war nicht mehr auffällig geworden.

Durch diese Argumentation konnte der Vorwurf in seiner Schwere deutlich relativiert werden.

Ergebnis: Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, Führungszeugnis sauber

Die Staatsanwaltschaft hatte eine harte Strafe gefordert, die einen Eintrag im Führungszeugnis bedeutet hätte. Doch das Gericht folgte der Linie der Verteidigung.

Es erkannte die geringe kriminelle Energie und die fehlende Wiederholungsgefahr an. Am Ende verhängte das Amtsgericht Schwerte eine Geldstrafe von unter 91 Tagessätzen.

Damit war das wichtigste Ziel erreicht:

  1. Keine Freiheitsstrafe
  2. Kein Eintrag im Führungszeugnis
  3. Schutz der beruflichen Existenz

Ergebnis: Geldstrafe. Keine Haft. Führungszeugnis sauber.

Fazit: Einsicht und Kontext entscheidend

Dieser Fall zeigt: Wenn die technischen Beweise eindeutig sind und ein Bestreiten zwecklos erscheint, kann die Verteidigung nur dann erfolgreich sein, wenn der Mensch hinter dem Tatvorwurf in den Vordergrund gestellt wird.

Dabei sind Reue und Einsicht des Mandanten regelmäßig entscheidend. Ein weitere strafmildernder Faktor ist der zeitliche Abstand zwischen Handlung und Verhandlung. Schließlich kann auch ein gewandelter Lebensstil gegen eine mögliche Wiederholungsgefahr sprechen.

Strafverteidiger Ippolito konnte so erreichen, dass der Mandant sein Führungszeugnis sauber hielt und eine Freiheitsstrafe vermieden wurde.

Ergebnis: Geldstrafe. Keine Freiheitsstrafe. Führungszeugnis sauber.

FAQ zum Fall

1. Wann droht beim Besitz von Jugendpornographie ein Eintrag ins Führungszeugnis?

Ein Eintrag erfolgt, wenn eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe über 3 Monate verhängt wird. Unterhalb dieser Grenze bleibt das Führungszeugnis grundsätzlich sauber. Es bestehen aber Ausnahmen.

2. Warum war der zeitliche Abstand hier so wichtig?

Da die Chats bereits mehrere Jahre zurücklagen und der Mandant seitdem nicht erneut auffällig wurde, konnte das Gericht von einer geringen Wiederholungsgefahr ausgehen.

3. Welche Rolle spielt Reue im Strafverfahren?

Einsicht und Reue zeigen, dass der Beschuldigte sein Fehlverhalten erkannt hat. Das wirkt sich strafmildernd aus und kann eine Freiheitsstrafe verhindern.

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