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Vorwurf: Körperverletzung & Freiheitsberaubung bei der eigenen Tochter

Wo: Amtsgericht Langenfeld
Wann: 25.11.2024
Ergebnis: Freispruch

Der Mandantin wurde vor dem Amtsgericht Langenfeld eine schwere Straftat vorgeworfen: Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegenüber ihrer eigenen Tochter. Die Belastung stützte sich allein auf eine beiläufige Aussage der Tochter in einem anderen Verfahren. Strafverteidiger Ippolito machte die Schwächen dieser Aussage deutlich und nutzte das Zeugnisverweigerungsrecht der Tochter. Ergebnis: Freispruch!

Ausgangslage

In einem besonders emotionalen Fall stand die Mandantin, eine Mutter, vor Gericht. Der Vorwurf: Sie soll ihre eigene Tochter mit einer Haarbürste geschlagen und sie mehrere Stunden im Zimmer eingesperrt haben. Es ging um

  • Körperverletzung und
  • Freiheitsberaubung.

Herausforderung: Entstehung der Belastungsaussage

Die Situation war besonders heikel. Die belastende Aussage der Tochter kam nicht aufgrund dieses Verfahrens zur Sprache, sondern am Rande eines anderen Strafprozesses, in dem die Tochter als Zeugin auftrat.

Dort erwähnte sie beiläufig, was sich in der Vergangenheit zugetragen haben soll. Das Gericht musste sich also auf eine rudimentäre, nebenbei getätigte Aussage stützen – ohne große Details, ohne hinreichenden Kontext.

Zudem bestand eine Aussage gegen Aussage-Konstellation. Die Mandantin bestritt die Tat. Es gab keine weiteren Beweise. Doch allein der Vorwurf und die familiäre Konstellation setzten die Mandantin unter enormen Druck.

Strategie: Familie & Schweigen

Das Ziel von Strafverteidiger Ippolito war klar: Das Gericht musste klargemacht werden, unter welchen Umständen die belastende Aussage entstanden war – und dass sie keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung bieten konnte.

Wichtig war:

  • Die Tochter hatte kein Interesse an einer Bestrafung der Mutter
  • Als Tochter steht ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht zu
  • Das Gericht wurde darauf hingewiesen, dass die Aussage im anderen Verfahren nur beiläufig getätigt wurde

Ergebnis: Freispruch

Im Ergebnis entschied sich die Tochter, in diesem Verfahren nicht gegen ihre Mutter auszusagen. Sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch – ein legitimes und wichtiges Recht im Strafprozess.

Damit fiel die einzige belastende Aussage weg. Es blieb keine Grundlage für eine Verurteilung. Das Gericht musste die Mandantin – richtigerweise – freisprechen.

Fazit: Genaue Analyse

Nicht nur was gesagt wird, ist entscheidend – sondern auch wie, wann und in welchem Rahmen. In Strafverfahren mit engen familiären Beziehungen sind besondere Regeln zu beachten.

Der Respekt vor diesen familiären Bindungen und das Recht, nicht gegen Angehörige aussagen zu müssen, können über Freiheit oder Strafe entscheiden.

Strafverteidiger Ippolito gelang es, diese Besonderheiten herauszuarbeiten und das bestmögliche Ergebnis für die Mandantin in dieser schweren Zeit zu erreichen.

Ergebnis: Freispruch!


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Familienkontext?

Wenn es keine weiteren Beweise gibt und Aussage gegen Aussage steht, prüft das Gericht besonders streng, ob die Aussage glaubhaft und tragfähig ist.

2. Welche Bedeutung hat das Zeugnisverweigerungsrecht?

Nahe Angehörige dürfen die Aussage vor Gericht verweigern. Dieses Recht schützt Familienbeziehungen und ist ein zentraler Grundsatz im Strafprozess. Wird es genutzt, entfällt oft die einzige belastende Aussage.

3. Kann man trotz Freispruch Rufschäden erleiden?

Ja. Selbst ein Freispruch bedeutet nicht automatisch, dass keine sozialen oder persönlichen Folgen bestehen. Umso wichtiger ist eine konsequente Verteidigungsstrategie, um die Glaubwürdigkeit des Mandanten zu sichern.

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    Yannic Ippolito

    Ausschließe Tätigkeit als Strafverteidiger
    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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