Vorladung von der Polizei als Beschuldigter – Sie müssen nicht hingehen
Beachten Sie: Alles, was Sie bei der Polizei sagen – auch am Telefon – kann später gegen Sie verwendet werden! Einmal gemachte Aussagen lassen sich kaum korrigieren.
Strafverteidiger Yannic Ippolito sagt Ihren Termin bei der Polizei noch heute ab und wirkt auf die Einstellung des Verfahrens hin.
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Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung bekommen habe?
Viele Betroffene sind nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung zunächst verunsichert. Sofort stellen sich Fragen:
- Muss ich hingehen?
- Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
- Wird es schlimmer, wenn ich nichts sage?
Gerade diese Unsicherheit führt oft zu vorschnellen Reaktionen. Aus Angst, etwas falsch zu machen, gehen viele zur Polizei oder suchen selbst das telefonische Gespräch. Genau darin liegt jedoch häufig der erste Fehler.
Wichtig ist daher vor allem eines: Nein – Sie müssen nicht zur Polizei gehen!
Bei einer Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen. Sie müssen weder hingehen noch Ihr Ausbleiben begründen.
Strafverteidiger Ippolito sagt Ihren Termin bei der Polizei noch heute für Sie ab!
Was passiert, wenn ich nicht zur Vorladung gehe?
Es passiert nichts Nachteiliges für Sie als Beschuldigter.
Die Polizei ermittelt weiter und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Ihr Nichterscheinen wird nicht gegen Sie verwendet.
Entscheidend ist nicht, ob Sie hingehen –
sondern was in der Ermittlungsakte steht.
Ausgehend vom Ermittlungsergebnis aus der Akte verfasst Strafverteidiger Ippolito einen Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel: Anklage verhindern und Verfahren einstellen!
Vorladung als Beschuldigter: Sagen Sie auch am Telefon nichts
Viele Betroffene rufen selbst bei der Polizei an, um die Sache „klarzustellen“ oder den Termin abzusagen.
Genau dabei passieren häufig entscheidende Fehler.
In Vorladungen wird oft darum gebeten, sich telefonisch zu melden. Das wirkt harmlos. In der Praxis versuchen Ermittler jedoch immer wieder, in solchen Gesprächen doch noch eine Aussage zu erhalten.
Typische Aussagen sind:
- „Wenn Sie nichts gemacht haben, können Sie es kurz erklären“
- „Kooperation wirkt sich positiv aus“
- „Das dauert nur ein paar Minuten“
Darauf sollten Sie sich nicht einlassen.
Auch am Telefon gilt: Alles kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb: Keine Gespräche mit der Polizei – auch nicht telefonisch.
Strafverteidiger Yannic Ippolito übernimmt die Kommunikation für Sie und sagt den polizeilichen Vernehmungstermin noch heute für Sie ab!
Wie ein Strafverteidiger nach einer Vorladung von der Polizei vorgeht
1. Termin bei der Polizei absagen
Sie müssen nicht selbst reagieren. Strafverteidiger Ippolito sagt den Termin bei der Polizei noch heute für Sie ab – ohne Risiko und ohne Nachteile für Sie!
2. Akteneinsicht beantragen
Nachdem der Termin bei der Polizei abgesagt wurde, beantragt Verteidiger Ippolito Akteneinsicht.
Dann zeigt sich, wie die Beweislage tatsächlich aussieht. Oft ist diese deutlich schwächer als zunächst angenommen.
3. Einstellungsantrag verfassen
Auf Grundlage der Ermittlungsakte wird die weitere Verteidigungsstrategie festgelegt. Dabei wird regelmäßig ein Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft verfasst.
Ziel ist es,
- eine Anklage zu verhindern,
- ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden und
- das Verfahren frühzeitig einzustellen.
Je früher reagiert wird, desto besser sind häufig die Chancen auf eine Einstellung ohne Hauptverhandlung.
Ziele der Verteidigung bei Straf.Law
Frühe Beendigung des Verfahrens
Ziel ist es, Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen – bevor es zu einer Hauptverhandlung vor den Gerichten in NRW und Saarland kommt.
Hauptverhandlung verhindern
Hauptverhandlungen bedeuten für den Beschuldigten und seine Familie maximale Belastung. Ziel der Verteidigung ist es deswegen, eine Verhandlung vor den Gerichten zu verhindern.
Führungszeugnis & Existenz schützen
Eintragungen können die berufliche Zukunft und die wirtschaftliche Existenz massiv beeinträchtigen. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken zu begrenzen und die Zukunft zu schützen.
Typische Situationen bei einer Vorladung
Vorladungen entstehen häufig, nachdem eine andere Person eine Anzeige erstattet hat. In diesem frühen Stadium steht oft zunächst nur die einseitige Schilderung des Anzeigenerstatters im Raum.
Ebenso häufig beruhen Vorladungen auf Streitigkeiten oder körperlichen Auseinandersetzungen. Gerade in emotionalen Situationen werden Abläufe später von den Beteiligten oft sehr unterschiedlich dargestellt.
Auch Vorwürfe im Sexualstrafrecht führen häufig früh zu einer polizeilichen Vorladung. Diese Verfahren sind besonders sensibel, weil schon der Vorwurf selbst erhebliche persönliche und berufliche Folgen auslösen kann. → Mehr zur Vorladung im Sexualstrafrecht
Hinzu kommen Verfahren wegen Chatverläufen, WhatsApp-Gruppen oder anderer digitaler Kommunikation. Hier steht oft die Frage im Raum, wer Inhalte tatsächlich gesendet, gespeichert oder bewusst weitergeleitet hat.
Weitere typische Konstellationen sind Geldwäschevorwürfe, etwa im Zusammenhang mit fremden Geldeingängen auf dem eigenen Konto, der Weiterleitung von Geldern für Dritte, der Nutzung von PayPal, Online-Banking oder Kryptowährungen. Gerade hier wissen Betroffene häufig nicht, warum sie überhaupt in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind. → Mehr zur Vorladung wegen des Vorwurfs der Geldwäsche (§ 261 StGB)
Schließlich kommen Vorladungen auch bei Vorfällen im Jugendstrafrecht vor, etwa im schulischen Umfeld, im Freundeskreis oder nach Auseinandersetzungen unter Jugendlichen.
Wichtig ist: Oft basiert der Vorwurf zunächst nur auf einer einseitigen Darstellung oder einem unvollständig ermittelten Sachverhalt.
Gerade deshalb sollte nie vorschnell reagiert werden, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist.
Ein Wort an Beschuldigte einer polizeilichen Vorladung
Eine Vorladung löst häufig Unsicherheit und Druck aus. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie reagieren sollen oder was Ihnen genau vorgeworfen wird.
Wichtig ist:
- Keine vorschnellen Aussage bei der Polizei.
- Keine unüberlegten Reaktionen.
- Kein „ich kläre das schnell“ oder „ich stelle das richtig„.
Gerade dann, wenn Sie das Gefühl haben falschbeschuldigt zu werden oder „unschuldig“ zu sein, ist der Drang groß, sich bei der Polizei erklären zu wollen. Das kann ein fataler Fehler sein!
Gerade dann, wenn „sie es nicht waren“, sollten Sie Ruhe bewahren und durch einen Strafverteidiger die Akteneinsicht abwarten. Auf dieser Grundlage kann eine fundierte Stellungnahme verfasst werden mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens!
Strafverteidiger Yannic Ippolito gibt Ihnen noch heute eine klare Einschätzung, sagt den Termin bei der Polizei für Sie ab und beantragt Akteneinsicht.
Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität in Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf
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1. Verhalten nach Vorladung von Polizei
Wie Sie sich nach einer einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter im Strafrecht richtig verhalten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau für eine Straftat vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung in Ihrem Fall am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.
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Häufige Fragen
Nein.
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen. Viele Betroffene wissen das nicht und gehen deshalb vorschnell zur Polizei. Genau das sollte vermieden werden. Sie müssen weder hingehen noch Ihr Ausbleiben selbst begründen.
Strafverteidiger Ippolito sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei noch heute für Sie ab und beantragt Akteneinsicht.
Auf dieser Grundlage kann anschließend eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden – mit dem Ziel, eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Es passiert nichts Nachteiliges für Sie!
Die Polizei führt ihre Ermittlungen trotzdem weiter und legt die Akte anschließend der Staatsanwaltschaft vor. Ihr Nichterscheinen darf nicht einfach als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Entscheidend ist nicht, ob Sie erscheinen, sondern was die Ermittlungsakte tatsächlich enthält.
Ohne Akteneinsicht sollte keine Aussage bei der Polizei gemacht werden.
Wer vorschnell spricht, kennt weder die genaue Beweislage noch die Aussagen anderer Beteiligter. Das führt schnell zu Missverständnissen oder ungewollten Belastungen.
Deshalb gilt: Schweigen. Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Das ergibt sich oft erst aus der Ermittlungsakte.
Die Vorladung selbst enthält meist nur kurze und ungenaue Angaben zum Tatvorwurf (Datum und Art des Vorwurfs).
Was wirklich entscheidend ist, steht häufig erst in Zeugenaussagen, Chatverläufen, digitalen Inhalten oder polizeilichen Vermerken. Ohne Akteneinsicht ist eine verlässliche Einschätzung deshalb meist nicht möglich.
Deswegen gilt: Schweigen. Ohne Kenntnis der Ermittlungsgrundlage keine Aussage!
So früh wie möglich – idealerweise direkt nach Erhalt der Vorladung.
Gerade am Anfang des Verfahrens werden oft die entscheidenden Weichen gestellt. Wer früh anwaltlich beraten wird, vermeidet unnötige Fehler und kann die Verteidigung von Beginn an strategisch ausrichten. Das erhöht häufig die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
In vielen Fällen: Ja.
Bereits im Ermittlungsverfahren wirkt Strafverteidiger Ippolito auf die Einstellung der Verfahrens hin. Ziel der Verteidigung ist es, eine Anklage und ein öffentliches Gerichtsverfahren zu verhindern.
Ob das möglich ist, hängt vom konkreten Vorwurf, der Beweislage und der richtigen Verteidigungsstrategie ab.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie noch am selben Tag eine erste rechtliche Einschätzung. In diesem Gespräch wird geklärt, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, wie Sie sich jetzt richtig verhalten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Sie erhalten eine klare Orientierung, ohne Risiko und ohne Verpflichtung.
Auf dieser Grundlage wird entschieden, wie die Verteidigung aufgebaut wird und welche Maßnahmen sofort erforderlich sind.
Der Termin bei der Polizei wird noch am selben Tag für Sie abgesagt.
























