Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis unter laufender Bewährung & Vorstrafen
Amtsgericht Saarlouis: Der Mandant war mehrfach vorbestraft und stand bereits unter Bewährung – erneut wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Dank der Verteidigungsstrategie von Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht von den positiven Veränderungen des Mandanten überzeugt werden. Ergebnis: Freiheitsstrafe erneut zur Bewährung ausgesetzt – keine Haft!
Ausgangslage
Der Mandant war bereits erheblich vorbestraft. Die Liste seiner Vorstrafen war lang:
- Trunkenheit im Verkehr,
- verbotene Kraftfahrzeugrennen und eben auch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dieses Mal war er erneut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt – und das unter laufender Bewährungsstrafe. Eine schwierige Situation, denn es drohten:
- Der Widerruf der Bewährung (§ 56f StGB) und eine
- Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird (was Gefängnis bedeutet)
Es war klar: Der Mandant brauchte eine klare und zielführende Verteidigungsstrategie, um seine Freiheit zu bewahren.
Herausforderung: Zweite Chance in Gefahr
Die Ausgangslage war alles andere als einfach. Der Mandant stand bereits unter einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren – auch bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mit einer weiteren Straftat im Straßenverkehr schien eine Freiheitsstrafe unausweichlich.
Strategie: Verständnis schaffen
Strafverteidiger Ippolito konzentrierte sich darauf, die Umstände des erneuten Vergehens verständlich zu machen und eine positive Sozialprognose nachvollziehbar zu begründen. Was heißt das konkret?
- Umstände des Vergehens schildern: Strafverteidiger Ippolito zeigten auf, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelte.
- Veränderte Lebensumstände: Der Mandant hatte sich seit dem letzten Urteil verändert. Er hatte etwa eine neue und fest Arbeitsstelle.
- Verantwortung übernehmen: Der Mandant leugnete das Vergehen nicht, sondern er übernahm Verantwortung für seinen Fehltritt.
Ergebnis: Bewährung
Dank dieser Verteidigungsstrategie konnte Strafverteidiger Ippolito sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht von der positiven Entwicklung des Mandanten überzeugen.
Das Gericht entschied, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut zur Bewährung auszusetzen. Das bedeutete:
Die Freiheit des Mandanten konnte geschützt werden!
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft.
Fazit: Menschlichkeit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, nicht nur rechtliche Fakten, sondern auch die persönliche Geschichte eines Mandanten zu verstehen und glaubhaft darzustellen.
Durch akribische Vorbereitung gemeinsam mit dem Mandanten, und einen menschlichen Ansatz konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht von einer zweiten Chance für den Mandanten beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis überzeugen.
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Was bedeutet ein Bewährungswiderruf nach § 56f StGB?
Wenn jemand unter Bewährung erneut straffällig wird, kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Das bedeutet, dass die Strafe aus dem anderen Verfahren vollstreckt wird – zusätzlich zur neuen Strafe.
2. Kann trotz mehrfacher Vorstrafen noch Bewährung gewährt werden?
Ja, wenn eine positive Sozialprognose dargelegt werden kann. Dazu zählen stabile Lebensumstände, feste Arbeit und Einsicht des Mandanten. Mit einer guten Verteidigungsstrategie kann das Gericht überzeugt werden, von einer Haftstrafe abzusehen.
3. Welche Rolle spielt die Verantwortung des Mandanten im Verfahren?
Ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis und die Übernahme von Verantwortung zeigen Reue. Das kann ein entscheidender Faktor sein, um das Gericht von einer erneuten Bewährung zu überzeugen.
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