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Vorwurf: Vergewaltigung unter Arbeitskollegen nach Affäre

Wo: Amtsgericht Köln
Wann: 24.07.2025
Ergebnis: Freispruch

Vor dem Schöffengericht Köln stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Trotz Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und gravierender beruflicher Folgen konnte Strafverteidiger Ippolito durch das Sichern digitaler Beweise und das Aufdecken von Widersprüchen einen Freispruch erreichen – keine Haft, Ansehen gerettet.

Ausgangslage

Als der Mandant die Anklage im Briefkasten fand, war er sprachlos. Der Vorwurf: Vergewaltigung.

Eine ehemalige Arbeitskollegin beschuldigte ihn, sie in ihrer Wohnung – zwei Jahre zuvor – gegen ihren Willen zum Sex gezwungen zu haben. Dabei hatten beide über zwei Jahre hinweg eine geheime Affäre.

Nach dem Ende der Affäre war die Zeugin in psychiatrischer Behandlung – danach stellte sie Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Das war Vergewaltigung – und klagte den Mandanten vor dem Schöffengericht in Köln an.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage

Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wären dramatisch gewesen: Hierfür sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Der Mandant hätte höchstwahrscheinlich ins Gefängnis gemusst.

Der Vorfall soll zwei Jahre zurückgelegen haben – eine enorme Schwierigkeit, um Beweise oder Entlastendes zu finden. Auch weil der gemeinsame Kontakt eine heimliche Affäre gewesen ist.

Zudem: Es gab keine Zeugen. Nur zwei Aussagen, die sich widersprachen: Sie sagt „Vergewaltigung“ – er sagt „einvernehmlich“. Damit lag wie häufig im Sexualstrafrecht eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

Doch nicht nur das: Er wurde bereits wegen diesem Tatvorwurf von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Der Druck war also immens.

Verteidigungsstrategie: Eigene Beweise und Widersprüche

Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine klare Strategie:

  • Digitale Spuren sichern: Gemeinsam mit dem Mandanten konnten Geodaten vom Handy ausgewertet werden. Diese belegten: Der Mandant war auch nach dem angeblichen Tatzeitpunkt noch mehrfach bei der Zeugin zu Besuch. Ein klarer Widerspruch zur Aussage der Zeugin, dass nach der behaupteten Tat der Kontakt abgebrochen sei.
  • Belastungsaussage prüfen: Die Zeugin blieb bei ihrer Schilderung – doch Strafverteidiger Ippolito konnte weitere Widersprüche und Inkonstanzen aufdecken –  Anzeichen für fehlende Glaubhaftigkeit in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Ergebnis: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft forderte über 2,5 Jahre Haft.

Doch Strafverteidiger Ippolito machte klar:

  • Wenn zwei Versionen gleich plausibel sind, darf das Gericht nicht verurteilen (Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten).

Mit dieser Verteidigung konnte das Gericht überzeugt werden, dass es erhebliche Zweifel an der Anklage gibt.

Ergebnis: Freispruch!

Fazit: Aussage gegen Aussage ist kein Selbstläufer

Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung kommt es oft allein auf die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage an, da eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt.

Strafverteidiger Ippolito hat in diesem Fall gezeigt:

  1. wie wichtig die präzise Analyse einer Aussage ist,
  2. wie man durch aussagepsychologische Grundsätze Zweifel erzeugen kann und
  3. warum es entscheidend ist, Gegenbewiese vorzulegen.

Nur durch eine konsequente, sachliche und fundierte Verteidigung konnte der Freispruch erreicht werden – und der Mandant vor einer massiven Strafe bewahrt werden.

Ergebnis: Freispruch! Keine Haft.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ im Strafrecht?

Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation liegt vor, wenn es nur die belastende Aussage einer Person und die bestreitende Aussage des Beschuldigten gibt – ohne objektive Beweise. In solchen Fällen kommt es besonders auf die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage an.

2. Welche Rolle spielen digitale Beweise in Sexualstrafverfahren?

Digitale Spuren wie Geodaten, Chatverläufe oder Fotos können Widersprüche in einer Aussage aufdecken. Sie sind oft entscheidend, um Zweifel an der Anklage zu begründen und einen Freispruch zu erreichen.

3. Kann ein Freispruch berufliche Folgen rückgängig machen?

Ein Freispruch beseitigt den strafrechtlichen Vorwurf. Bereits eingetretene berufliche Folgen wie Kündigungen oder Verlust des sozialen Ansehens lassen sich jedoch nicht automatisch rückgängig machen – er stärkt aber die Position in arbeits- oder zivilrechtlichen Verfahren.

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