Anwalt für Strafrecht erklärt
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Wer im Sexualstrafrecht beschuldigt wird, steht oft vor einer existenziellen Krise. In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise – keine Zeugen, keine Spuren, keine Bilder.
Es steht häufig Aussage gegen Aussage. Gerade bei Vorwürfen wie sexueller Belästigung, sexuellem Übergriff / Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch ist das sehr häufig der Fall. Die Taten sollen oft in einem privaten Raum passiert sein – ohne andere Beteiligte.
Für Betroffene beginnt eine Zeit voller Ängste, Ungewissheit und Verunsicherung:
- Allein die Erhebung eines solchen Vorwurfs kann das Leben von Grund auf verändern. Arbeitsplatz, Familie, soziales Umfeld – alles steht auf dem Spiel.
In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger an der Seite zu haben.
Denn gerade im Sexualstrafrecht reicht manchmal schon die Aussage einer einzigen Person, um eine Anklage – oder sogar eine Verurteilung – auszulösen. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, worauf es ankommt: Er kennt die Fehlerquellen in der Beweiswürdigung, weiß um typische Probleme bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und kann gezielt gegensteuern.
Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert schwerwiegende Folgen – auch wenn man unschuldig ist.
Auf einen Blick
- Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ im Sexualstrafrecht?
- Typische Situationen von „Aussage gegen Aussage“
- Wie Gerichte entscheiden, wenn es keine Beweise gibt
- Die Rolle der Aussagepsychologie und der Nullhypothese
- Wann ein Gutachten eingeholt wird
- Wie ein Strafverteidiger bei „Aussage gegen Aussage“ helfen kann
- Psychische Belastung für Beschuldigte – und wie man damit umgeht
- Fazit: Aussage gegen Aussage – Ihre Rechte kennen, gezielt handeln
- FAQs – Häufige Fragen
1. Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ im Sexualstrafrecht
„Aussage gegen Aussage“ heißt:
- Es gibt einen Tatvorwurf im Sexualstrafrecht,
- aber weder Zeugen noch andere Beweise,
- nur zwei gegensätzliche Aussagen.
Die eine Person sagt, sie sei Opfer einer Sexualstraftat geworden. Der Beschuldigte sagt: Das stimmt nicht. Für die beschuldigte Person ist das besonders gefährlich. Denn obwohl es keine weiteren Beweise gibt, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Und wenn die Aussage der angeblichen Betroffenen als glaubhaft eingestuft wird, kann es sogar zu einer Anklage oder einer Verurteilung kommen – allein auf Basis dieser Aussage.
Das ist schwer zu verstehen – viele glauben, dass man nur mit handfesten Beweisen angeklagt oder verurteilt werden kann. Doch das stimmt nicht.
Im Sexualstrafrecht reicht schon eine einzige glaubhafte Aussage, um eine Verurteilung tragen zu können. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an eine klare Verteidigungsstrategie zu haben.
Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft genau, wie glaubhaft die Aussage wirklich ist – und ob sie überhaupt ausreicht, um eine Anklage oder eine Verurteilung zu rechtfertigen. So können Betroffene vor Falschbeschuldigungen geschützt werden.
Eine „Aussage gegen Aussage“-Situation liegt vor, wenn:
- Ein sexualstrafrechtlicher Vorwurf im Raum steht:
Häufig erhebt eine Ex-Partnerin, ein früheres Date oder eine flüchtige Bekanntschaft einen Vorwurf wie sexuelle Belästigung, einen sexuellen Übergriff oder Vergewaltigung. - Der Beschuldigte die Tat bestreitet oder schweigt:
Der Beschuldigte erklärt, dass der Vorwurf nicht stimmt – oder er schweigt vollständig und machen von seinem Schweigerecht Gebrauch. - Keine anderen objektiven Beweismittel vorliegen:
Es gibt weder Zeugen noch Videoaufnahmen, Nachrichten oder andere Belege für das behauptete Geschehen. Auch wenn Dritte später berichten, was sie „gehört haben“ – rechtlich handelt es sich trotzdem um eine reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Strafverteidiger Ippolito:
Viele glauben, dass man nur mit handfesten Beweisen angeklagt oder verurteilt werden kann. Doch das stimmt nicht. Im Sexualstrafrecht reicht schon eine einzige glaubhafte Aussage, um eine Verurteilung zu tragen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht zu wenden.
2. Typische Situationen von „Aussage gegen Aussage“
„Aussage gegen Aussage“ kommt im Sexualstrafrecht in ganz unterschiedlichen Situationen vor. Es gibt aber bestimmte Konstellationen, die besonders häufig auftreten:
– Beziehung oder Trennung mit Kindern
Ein häufiger Fall: Zwei Menschen waren ein Paar – oder hatten eine kurze Affäre. Nach einer Trennung oder einem Streit erhebt eine Seite plötzlich den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs oder einer Vergewaltigung. Für den Beschuldigten kann das oft völlig überraschend sein.
Besonders sensibel wird es, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. In Sorgerechts- oder Umgangsverfahren kann es vorkommen, dass Strafanzeigen wegen sexueller Übergriffe oder Missbrauchs gezielt eingesetzt werden – um dem anderen Elternteil zu schaden oder das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
- Solche Vorwürfe wirken sofort: Gerichte und Jugendämter werden vorsichtig, Kontakte zum Kind können eingeschränkt oder untersagt werden – noch bevor geprüft wurde, ob die Anschuldigung überhaupt haltbar ist.
- Für den Beschuldigten bedeutet das doppelten Druck: strafrechtlich und familienrechtlich.
– Vorwürfe nach einer Party oder einem Date
Auch nach gemeinsamen Abenden mit Alkohol oder Drogen oder einem Date kann es zu Vorwürfen kommen: sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff oder Vergewaltigung. Die Erinnerung beider Seiten ist oft lückenhaft – Aussagen widersprechen sich oder sind inkonstant. Trotzdem kann eine belastende Aussage allein schon Folgen haben.
– Alte Vorwürfe: Anzeige erst Monate oder Jahre später
Manche Anzeigen werden erst lange nach dem angeblichen Vorfall erstattet. Beweise gibt es dann oft keine mehr. Die Ermittlungen stützen sich allein auf die Aussage der Betroffenen. Für den Beschuldigten ist eine Verteidigung besonders schwer – schon weil man sich an Einzelheiten kaum noch erinnern kann.
– Aussagen von Kindern oder Jugendlichen
In Fällen von sexuellem Missbrauch wird oft allein auf die Aussage eines Kindes oder Jugendlichen vertraut. Das Strafverfahren ist besonders sensibel – aber auch fehleranfällig. Aussagen können durch Einfluss von außen (z. B. Trennungskonflikte der Eltern) verfälscht werden.
Diese typischen Fälle zeigen: Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist immer komplex. Umso wichtiger ist es, die genaue Konstellation früh nach aussagepsychologischen Kriterien zu analysieren – und gezielt zu verteidigen.
– Vorwürfe am Arbeitsplatz
Auch in Betrieben, Büros oder anderen Arbeitsumgebungen kommt es regelmäßig zu sexualstrafrechtlichen Vorwürfen: sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff oder Vergewaltigung. Solche Vorwürfe haben für die beschuldigte Person besonders schwerwiegende Folgen:
- Neben dem Strafverfahren droht auch der
- Verlust des Arbeitsplatzes, ein
- Ansehensverlust im Kollegenkreis oder
- Familiäre Belastungen.
Nicht selten wird man vorschnell vom Dienst freigestellt oder sogar fristlos gekündigt – lange bevor überhaupt geklärt ist, ob etwas passiert ist. Gerade im Arbeitskontext können Missverständnisse, persönliche Konflikte oder gezielte Falschbeschuldigungen eine Rolle spielen.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft deshalb nicht nur die Aussage selbst, sondern auch das gesamte berufliche Umfeld:
- Gibt es Spannungen?
- Gab es vorher schon Konflikte oder Beschwerden?
- Wer könnte ein eigenes Interesse an der Beschuldigung haben?
3. Wie Gerichte entscheiden, wenn es keine Beweise gibt
Viele Betroffene glauben: Ohne Beweise kann man doch gar nicht verurteilt werden. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum – vor allem im Sexualstrafrecht.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, kann schon die Schilderung einer einzigen Person reichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Und in manchen Fällen auch für eine Anklage oder sogar eine Verurteilung – auch ohne Zeugen, ohne Spuren, ohne „handfeste“ Beweise.
Deshalb ist es so wichtig zu verstehen, nach welchen Regeln Gerichte in solchen Situationen entscheiden. Die Strafjustiz arbeitet nach festen Grundsätzen – vor allem:
Die Schuld muss zweifelsfrei feststehen. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, muss der Angeklagte freigesprochen werden.
Dieser Schutz ist wichtig – aber er wirkt nur dann, wenn er konsequent beachtet wird.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt genau dafür: Dass Zweifel entstehen und richtig bewertet werden. Und dass nicht vorschnell ein Urteil auf Basis einer Aussage gefällt wird, die vielleicht fehlerhaft oder sogar falsch ist.
Die Unschuldsvermutung
Im Strafrecht gilt ein klarer Grundsatz: Man gilt als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das nennt man Unschuldsvermutung. Das heißt: Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen – sondern die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen. Und zwar so überzeugend, dass es keinen vernünftigen Zweifel mehr gibt.
Im Zweifel für den Angeklagten
Dieser Grundsatz ist ein Kernstück des Strafrechts: „Im Zweifel für den Angeklagten“ – auf Latein: in dubio pro reo. Richter entscheiden nach § 261 Strafprozessordnung (StPO) „nach ihrer freien Überzeugung aus dem Inbegriff der Verhandlung“. Das klingt offen – heißt aber auch: Das Gericht darf nur dann verurteilen, wenn es sich sicher ist.
- Zweifel müssen zugunsten des Angeklagten wirken. Ein bloßes „Es könnte so gewesen sein“ reicht nicht aus, um jemanden zu verurteilen.
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Fällen ohne weitere Beweise ist dieser Grundsatz entscheidend. Er schützt davor, dass Personen allein auf Verdacht hin verurteilt werden.
4. Die Rolle der Aussagepsychologie und der Nullhypothese
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen spielt die Aussagepsychologie eine wichtige Rolle. Der Bundesgerichtshof verlangt von Gerichten eine wichtige Prüfung: Könnte es sein, dass die belastende Aussage nicht stimmt?
Zentraler Ausgangspunkt ist hierbei die sogenannte Nullhypothese (BGHSt 45, 164). Bevor ein Gericht jemanden verurteilen darf, muss es ausschließen können, dass die Aussage zum Beispiel auf einem
- einem Irrtum,
- einer Scheinerinnerung oder sogar auf einer
- (bewussten) Falschbeschuldigung
beruht. Nur wenn diese Möglichkeit mit guten Gründen verneint werden kann, ist eine Verurteilung zulässig.
Realkennzeichen
Um das zu prüfen, muss die Aussage ganz genau analysiert werden – anhand sogenannter Realkennzeichen.
Das sind typische Merkmale, die bei echten, erlebten Ereignissen in Aussagen vorkommen. Sie sollen helfen, echte Erinnerungen von erfundenen Geschichten zu unterscheiden. Zu den wichtigsten Realkennzeichen gehören:
- Detailreichtum: Eine echte Erinnerung enthält oft viele kleine, lebendige Details, die spontan erzählt werden – ohne dass sie erfragt werden müssen.
- Einmaligkeit: Echte Aussagen enthalten häufig individuelle, unverwechselbare Elemente, die sie glaubhaft machen.
- Gefühlswiedergabe: Wer wirklich etwas Traumatisches erlebt hat, zeigt beim Erzählen oft innere Konflikte – etwa Scham, Widersprüche oder Zweifel.
- Konstanz: Eine glaubhafte Aussage bleibt über längere Zeit hinweg inhaltlich gleich – auch wenn sie mehrfach erzählt wird oder vor verschiedenen Personen.
- Widersprüche und Selbstkorrekturen: Klingt überraschend – aber: Kleine Unklarheiten, Korrekturen oder Unsicherheiten wirken oft glaubwürdiger als eine perfekt auswendig gelernte Geschichte.
Wichtig: Keines dieser Merkmale allein beweist die Wahrheit einer Aussage. Das Gericht muss immer das Gesamtbild betrachten.
Erst wenn es sich davon überzeugt hat, dass die Aussage tatsächlich auf einem realen Erlebnis beruht – und die Null-Hypothese ausgeschlossen werden kann –, darf eine Verurteilung erfolgen.
5. Wann ein Gutachten eingeholt wird
Viele Betroffene fragen sich: „Warum wird nicht einfach ein Gutachter eingeschaltet, um die Wahrheit herauszufinden?“ Doch ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich gilt:
Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ist Aufgabe des Gerichts selbst.
Das heißt: Richter müssen selbst entscheiden, ob sie der Aussage glauben oder nicht. Ein Gutachten wird also nicht automatisch eingeholt.
Aber: In bestimmten Fällen kann ein Gutachten sinnvoll – oder sogar notwendig – sein. Nämlich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Gericht alleine nicht richtig einschätzen kann.
Beispiele:
- Wenn die Zeugin Anzeichen zeigt, die auf eine psychische Krankheit hindeuten – etwa selbstverletzendes Verhalten wie „Ritzen“ oder wiederholte Klinikaufenthalte –, kann das ihre Fähigkeit zur realistischen Wahrnehmung oder Erinnerung beeinflussen.
- Auch starke Persönlichkeitsauffälligkeiten oder frühere Traumatisierungen können ein Anlass sein, ein aussagepsychologisches Gutachten zu beauftragen.
- Ein weiteres Feld sind Aussagen von Kindern oder Jugendlichen. Da sich diese Personen noch in der Entwicklung befinden, wird regelmäßig ein Gutachten einzuholen sein, um die Glaubhaftigkeit der Aussage zu überprüfen.
In solchen Fällen braucht es Fachwissen aus der Psychologie, das Gerichte in der Regel nicht selbst haben.
Ein solches Gutachten untersucht dann zum Beispiel:
- Ob die Zeugin überhaupt aussagefähig ist (z. B. bei sehr jungen oder psychisch stark belasteten Personen).
- Ob ihre Aussage wirklich auf einem Erlebnis beruhen kann – oder ob andere Motive hierfür ausschlaggebend sein könnten.
- Ob mögliche Einflüsse (sog. Suggestionen) von außen bestehen, wodurch die Aussage verfälscht werden könnte.
Für Beschuldigte kann ein Gutachten entscheidend sein, wenn Zweifel an der Aussage bestehen. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft daher frühzeitig, ob ein Gutachten beantragt werden kann oder sollte.
6. Wie ein Strafverteidiger bei „Aussage gegen Aussage“ helfen kann
Wer im Sexualstrafrecht beschuldigt wird, steht schnell mit dem Rücken zur Wand – besonders, wenn es keine Beweise gibt und nur eine Aussage gegen eine andere steht.
Gerade in solchen Fällen ist die Verteidigung von Anfang an entscheidend. Es geht darum, frühzeitig zu handeln, Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden – und gezielt die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage zu hinterfragen.
Verteidigungsstrategien im Ermittlungsverfahren
Schon im Ermittlungsverfahren wird die Richtung des Verfahrens festgelegt. Deshalb ist es enorm wichtig, dass ein erfahrener Strafverteidiger so früh wie möglich eingebunden wird.
Ein häufiger Fehler:
- Beschuldigte äußern sich bei der Polizei unüberlegt zur Sache – in dem Glauben, sie könnten das Missverständnis schnell aufklären. In Wahrheit aber wird jedes Wort protokolliert und später gegen sie verwendet.
Die richtige Verteidigungsstrategie beginnt deshalb meist mit Schweigen. Erst nach vollständiger Akteneinsicht und genauer Analyse der Aussage kann entschieden werden, wie und ob man sich äußert.
Schwächen der belastenden Aussage erkennen
Ein zentraler Punkt in Aussage-gegen-Aussage-Fällen ist die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage. Hier setzt die Verteidigung an:
- Gibt es Unstimmigkeiten in der Erzählung?
- Ändert sich die Aussage im Verlauf?
- Fehlen wichtige Details oder wirkt die Schilderung „zu glatt“?
- Gibt es objektive Widersprüche (z. B. zu Spuren, Zeugen, Nachrichten)?
- Welche zeitliche Abstände existieren und sind diese plausibel?
Ziel ist es, zu zeigen: Diese Aussage ist nicht frei von Zweifeln – und reicht für eine Erhebung der Anklage und eine Verurteilung nicht aus.
Motive für eine Falschbeschuldigung
Auch wenn es unangenehm ist: In der Praxis gibt es Fälle, in denen sexuelle Vorwürfe bewusst erfunden oder stark übertrieben werden – etwa um einen Beziehungsstreit zu gewinnen, Rache zu nehmen oder den Ruf der anderen Person zu schädigen. Solche Motive können sein:
- Trennung mit Sorgerechtsstreit
- Eifersucht oder Rache
- Soziale oder berufliche Drucksituationen
- Wunsch nach Aufmerksamkeit oder Bestätigung
Der Strafverteidiger muss diese Hintergründe sensibel, aber klar ansprechen – und alternative Erklärungen für die belastende Aussage aufzeigen.
Einstellung, Gegenanzeigen & aussagepsychologische Analyse
Erfahrene Strafverteidiger setzen gezielt juristische und strategische Mittel ein, z. B.:
- Einstellungsantrag: Eine frühzeitige Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft, um eine vorschnelle Anklage zu verhindern. Hier werden Beweismittel, Widersprüche und alternative Erklärungen dargestellt.
- Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung: Wenn der Verdacht besteht, dass der Vorwurf bewusst erfunden wurde, kann eine Gegenanzeige sinnvoll sein – allerdings mit Bedacht und nur im richtigen Moment.
- Aussagepsychologie: Die belastende Aussage kann durch einen externen Sachverständigen geprüft werden – z. B. im Hinblick auf Realkennzeichen oder suggestive Befragung. Auch so lassen sich Zweifel begründen.
Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt diese Mittel – und weiß, wann welcher Schritt sinnvoll ist. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Verfahren entscheidet sich vieles nicht im Gerichtssaal, sondern schon im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern!
Strafverteidiger Ippolito:
Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, sind für den Beschuldigten immer belastend. Meine Verteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Das Ziel: Eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung verhindern und das Verfahren zur Einstellung bringen!
7. Psychische Belastung für Beschuldigte – und wie man damit umgeht
Wer im Sexualstrafrecht beschuldigt wird, erlebt oft einen tiefen Einschnitt in sein Leben. Viele Betroffene berichten von Gefühlen wie
- Schock,
- Angst,
- Ohnmacht,
- Wut und
- tiefer Verzweiflung – besonders, wenn sie wissen, dass der Vorwurf falsch oder überzogen ist.
Nicht selten geraten Beschuldigte durch das Verfahren in persönliche Krisen:
- Beziehungen zerbrechen,
- Freundschaften gehen verloren,
- der Arbeitsplatz steht auf dem Spiel.
Dazu kommt die Angst vor einer Verurteilung – und vor allem: das Gefühl, ausgeliefert zu sein.
Diese Belastung ist real – und sie darf nicht unterschätzt werden. Was jetzt wichtig ist: Ruhe, Unterstützung, professionelle Hilfe.
In dieser Phase ist es besonders wichtig, nicht kopflos zu handeln. Viele machen aus Angst Fehler:
- Sie reden mit Polizei oder Betroffenen,
- äußern sich ungeplant oder reagieren emotional.
- Genau das kann später gegen sie verwendet werden.
Deshalb gilt:
- Nichts ohne anwaltliche Beratung sagen oder tun.
- Sich eine vertrauliche Unterstützung im privaten Umfeld suchen – aber Vorsicht bei Social Media oder öffentlichen Äußerungen.
- Psychologische Hilfe kann sinnvoll sein, wenn die Belastung zu groß wird – sie bedeutet kein Schuldeingeständnis, sondern ist oft ein Zeichen von Stärke.
Die Rolle des Strafverteidigers: Nicht nur juristisch, sondern menschlich
Ein erfahrener Strafverteidiger ist in solchen Situationen mehr als nur ein „Jurist“. Er ist auch Ansprechpartner, Taktgeber und Stabilisator.
Er gibt Orientierung, kümmert sich um das Formale, entlastet im Umgang mit Behörden – und gibt dem Mandanten das Gefühl, nicht allein zu sein. Gerade im Sexualstrafrecht braucht es einen Strafverteidiger, der nicht nur die Akte kennt, sondern auch die Psychodynamik solcher Verfahren versteht – und weiß, wie man mit schwierigen Situationen umgeht.
8. Fazit: Aussage gegen Aussage – Ihre Rechte kennen, gezielt handeln
Ein Sexualstrafverfahren ist keine Kleinigkeit. Wenn Aussage gegen Aussage steht, entscheidet nicht ein Beweis – sondern die Bewertung einer Aussage. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen:
Auch ohne Beweise kann eine Verurteilung möglich sein – aber nur, wenn das Gericht alle Zweifel ausschließen kann.
Genau hier setzt gute Strafverteidigung an:
- Schwächen der Aussage aufzeigen
- Falschmotive benennen
- Den Ablauf des Verfahrens kontrollieren
- Und: Sie als Mensch stärken, der gerade viel durchmacht.
Warten Sie nicht ab – handeln Sie frühzeitig. Je eher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser kann Ihre Verteidigung aufgebaut werden.
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FAQs – Häufige Fragen | Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Antworten, die weiterhelfen
Aussage gegen Aussage bedeutet:
Es gibt keine unmittelbaren objektiven Beweise (z. B. Zeugen, Bilder, Spuren), sondern nur zwei gegensätzliche Aussagen – die des angeblichen Opfers und die des Beschuldigten.
Ja, das ist möglich – aber nur, wenn das Gericht die belastende Aussage für glaubhaft hält und keine Zweifel mehr bestehen.
Doch – dieser Grundsatz (in dubio pro reo) gilt immer. Wenn das Gericht Zweifel hat, darf es nicht verurteilen. Aber: Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob Zweifel bestehen oder nicht.
Der Zweifelsgrundsatz besagt nicht, wann das Gericht zu zweifeln hat; sondern nur, wie es zu entscheiden hat, wenn Zweifel bestehen!
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat klare Kriterien entwickelt, wie eine Zeugenaussage auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu untersuchen ist.
Diese Merkmale nennt man Realkennzeichen – zum Beispiel:
- Wie detailreich ist die Aussage?
- Bleibt sie über die Zeit hinweg gleich?
- Gibt es Widersprüche?
- Zeigt die Person echte Emotionen?
- Ist die Aussage plausibel?
Die Null-Hypothese ist die aussagepsychologische Grundlage in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Hiernach ist die Zeugenaussage zunächst als unwahr / nicht erlebnisbasiert zu bewerten.
Dann muss das Gericht prüfen: Könnte es einen anderen Grund geben, warum die Aussage falsch ist – etwa
- einen Irrtum,
- Erinnerungslücke,,
- Übertragungen oder
- eine bewusste Falschbeschuldigung?
Erst wenn das ausgeschlossen werden kann, darf verurteilt werden.
Nur in besonderen Fällen, etwa wenn die Zeugin psychisch auffällig ist oder Zweifel an der Aussagefähigkeit bestehen.
Die Glaubhaftigkeit zu beurteilen ist eigentlich Aufgabe des Gerichts – nicht des Gutachters.
Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es unzählige. Nicht immer kann der wahre Grund für eine falsche Beschuldigung aufgedeckt werden.
Mögliche und regelmäßige Motive sind z. B.:
- Rache nach einer Trennung,
- Sorgerechtsstreit,
- Eifersucht,
- Rufschädigung oder der
- Versuch, Aufmerksamkeit zu erlangen.
Ja, z. B. wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.
Aber Vorsicht: Eine Gegenanzeige sollte strategisch überlegt und gut vorbereitet sein, sonst kann sie sich negativ auswirken.
Das ist sehr unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Maßgeblich hängt dies von dem
- Tatvorwurf,
- Umfang der Ermittlungen sowie
- der Belastung der Justiz ab.
Mit mehreren Monaten, bis hin zu ein bis zwei Jahren kann hier gerechnet werden.
Meistens: Sehr hoch.
Viele erleben Angst, Schlaflosigkeit, soziale Isolation oder sogar Depression.
Professionelle Hilfe kann in solchen Situationen absolut sinnvoll sein – und kein Zeichen von Schwäche.
Auch Ihr Strafverteidiger steht Ihnen menschlich in dieser belastenden Zeit zur Seite.
Im Sexualstrafrecht drohen Freiheitsstrafen, oft ohne Bewährung – und Eintrag ins Führungszeugnis.
Das hat meist gravierende Folgen für das berufliche und soziale Leben der Betroffenen.
Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger zu wenden.
Ein spezialisierter Strafverteidiger analysiert die Aussage genau, erkennt Widersprüche, prüft alternative Motive – und sorgt dafür, dass alle Zweifel am Vorwurf deutlich gemacht werden.
Die Ziele:
- Verfahren frühzeitig einstellen.
- Hauptverhandlung verhindern.
- Eintrag im Führungszeugnis verhindern.
Das ändert aber regelmäßig nichts daran, dass ein bereits eingeleitetes Strafverfahren fortgesetzt wird.
Gerade die schweren Sexualdelikte (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) sind Offizialdelikte und setzt weder eine Strafanzeige noch einen Strafantrag des mutmaßlichen Opfers voraus.
Sobald die Polizei Kenntnis erlangt, dass ein solches Sexualdelikt passiert sein könnte, wird von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet und fortgeführt.
Andere Sexualdelikte, wie etwa sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), können auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse hieran besteht – und das tut es in den meisten Fällen.
- Einer polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht nachkommen.
- Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
- Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Sobald Sie eine Vorladung wegen eines Sexualdeliktes erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen.
Die Kosten hängen vom Fall und vom Stadium des Verfahrens ab. Aufgrund der anspruchsvollen Arbeit ist eine Verteidigung im Sexualstrafrecht selten günstig.
Bei Strafverteidiger Ippolito erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – vertraulich und auf Wunsch noch am selben Tag.
Strafverteidigung beginnt mir Klarheit – auch bei den Kosten.
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1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
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2. Tatvorwurf | Verteidigung
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4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.