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Vorwurf: Schwere Untreue bei der behinderten Cousine

Wo: Amtsgericht Recklinghausen
Wann: 25.03.2025
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Schöffengericht Recklinghausen stand eine Mandantin wegen des Vorwurfs der Untreue in einem besonders schweren Fall. Ihr wurde vorgeworfen, über 75.000 Euro vom Konto ihrer behinderten Cousine abgehoben zu haben. Strafverteidiger Ippolito stellte jedoch die familiären Hintergründe, die Verantwortung und die emotionale Überforderung in den Mittelpunkt. Ergebnis: Bewährungsstrafe statt Gefängnis – Freiheit gesichert.

Ausgangslage

Vor dem Schöffengericht in Recklinghausen wurde der Mandantin ein schwerer Vorwurf gemacht: Untreue in einem besonders schweren Fall.

Sie soll über 75.000 Euro vom Konto ihrer behinderten Cousine abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

Was von außen wie ein klarer Fall aussah, hatte eine emotionale, familiäre Geschichte im Hintergrund. Die Mandantin pflegte ihre Cousine und lebte mit dieser gemeinsam im Haus.

Doch innerhalb der Familie kam es zum Streit ums Geld. Plötzlich war die Frau nicht nur überfordert, sondern auch allein mit der Verantwortung – und griff auf das Konto zu, ohne formelle Erlaubnis.

Herausforderung: Große Belastung & hoher Strafrahmen

Strafrechtlich war die Lage ernst:

  1. Es ging um einen hohen Schaden
  2. Der Vorwurf lautete: Untreue in einem besonders schweren Fall
  3. Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren

Gleichzeitig war die menschliche Seite der Geschichte so vielschichtig:

  • Kein Vorstrafen,
  • Keine kriminelle Energie,
  • Nur eine familiäre Notlage – und der Versuch, das Richtige zu tun.

Strategie: Den Menschen hinter dem Vorwurf zeigen

Strafverteidiger Ippolito zeigte dem Gericht die ganze Wahrheit – nicht nur die Zahl auf dem Konto.

Er stellte die Mandantin als das dar, was sie war: Eine Frau, die in einer schweren familiären Situation das Falsche tat, aber aus Verzweiflung und Verantwortung, nicht aus Habgier.

Strafverteidiger Ippolito betonte:

  • Keine Vorstrafen
  • Keine Wiederholungsgefahr
  • Kontinuierliche Betreuung der Cousine trotz Anklage
  • Reue und Einsicht

Er stellte klar: Hier ging es nicht um einen typischen Fall der strafrechtlichen Untreue – sondern um eine sehr schwere Zeit innerhalb der Familie.

Ergebnis: Kein besonders schwerer Fall der Untreue

Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht überzeugen:

  1. Kein besonders schwerer Fall mit hohem Strafrahmen
  2. Freiheitsstrafe mit Bewährung
  3. Kein Gefängnis

Fazit: Lebensumstände erklären, die zur Tat führen

Nicht jede Tat entsteht aus krimineller Energie.
Manchmal stehen hinter schweren Vorwürfen schwere Lebensumstände.

Strafverteidiger Ippolito zeigt in solchen Fällen, wer der Mensch hinter dem Tatvorwurf ist – und warum es sich lohnt, genau hinzusehen.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was versteht man unter „Untreue in einem besonders schweren Fall“?
Das liegt etwa vor, wenn ein hoher Schaden (ab 50.000 EUR) entstanden ist oder besondere Umstände hinzukommen. Der Strafrahmen erhöht sich dann auf eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.

2. Welche Rolle spielten die familiären Umstände in diesem Fall?
Die Mandantin handelte nicht aus Habgier, sondern aus Überforderung und Verantwortung. Genau diese Hintergründe konnte Strafverteidiger Ippolito überzeugend darlegen.

3. Welche Strafe wurde am Ende verhängt?
Das Gericht sah von einem besonders schweren Fall ab. Statt einer Haftstrafe erhielt die Mandantin eine Freiheitsstrafe auf Bewährung – und blieb damit auf freiem Fuß.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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