Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Sexueller Übergriff des Hausmeisters bei der Mieterin
Ausgangslage: Schock nach sechs Jahren
Der Mandant, gebürtig aus England, lebte für mehrere Jahre in Deutschland und arbeitete als Hausmeister in einigen Wohnbereichen. In dieser Zeit lernte er eine Frau kennen, mit der er ein freundschaftliches Verhältnis pflegte. Sie kochte und backte für ihn, man verbrachte Zeit miteinander – ohne dass es jemals über Freundschaft hinausging.
Umso größer war der Schock, als er sechs Jahre später von einer Anklage erfuhr, die vor dem Schöffengericht in Witten verhandelt werden sollte: Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB). Vorgeworfen wurde ihm, die Frau nach einem gemeinsamen Essen in ihrer Wohnung gegen ihren Willen unter der Kleidung an Brust und Gesäß berührt zu haben.
Für den Mandanten bedeutete dies nicht nur eine schwere emotionale Belastung, sondern auch die Gefahr einer empfindlichen Freiheitsstrafe.
Herausforderung: Aussage gegen Aussage, lange Zeit dazwischen
Das Strafrecht sieht für einen sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) keine Geldstrafe, sondern ausschließlich Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Damit stand viel auf dem Spiel.
Wie so häufig im Sexualstrafrecht handelte es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Keine objektiven Beweise, keine Zeugen – nur die Aussage der Frau, die sechs Jahre später gegen den Mandanten erhoben wurde.
Zusätzlich kam erschwerend hinzu, dass der Mandant wieder in England lebte und er für das Verfahren extra nach Deutschland reisen musste – mit entsprechenden Kosten.
Strategie: Aussagepsychologische Analyse und Verhandlungsgeschick
Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine zweigleisige Strategie:
- Analyse der Aussage: Die Belastungsaussage sollte anhand aussagepsychologischer Kriterien überprüft werden – Widersprüche, Konstanz, Realkennzeichen und mögliche suggestive Einflüsse.
- Zeitlicher Abstand: Der lange Zeitraum von sechs Jahren machte eine zuverlässige Erinnerung zweifelhaft.
- Besonderheit: Die Zeugin teilte mit, aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor Gericht aussagen zu wollen. Das eröffnete neuen Verhandlungsspielraum.
Anwalt für Strafrecht Ippolito nutzte diese Konstellation, um Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Hauptverhandlung mit allen Belastungen nicht erforderlich und wenig sinnvoll war.
Ergebnis: Einstellung und Kostenerstattung
Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung. Das Verfahren wurde eingestellt und es erfolgte keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Ein weiterer Erfolg: Ippolito erreichte, dass die notwendigen Auslagen des Mandanten von der Staatskasse getragen wurden. Damit musste er weder die Reisekosten für die Anreise von England noch die sonstigen Kosten selbst tragen.
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Keine Eintragung. Kostenübernahme durch die Staatskasse.
Fazit: Mehr als nur Paragraphen
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass Strafverteidigung nicht allein auf juristische Paragraphen reduziert werden darf. Gerade bei Vorwürfen wie einem sexuellen Übergriff, die viele Jahre zurückliegen, sind Verhandlungsgeschick, psychologische Kenntnisse und menschliches Einfühlungsvermögen entscheidend.
Dank einer geschickten Verteidigungsstrategie konnte Strafverteidiger Ippolito erreichen, dass sein Mandant von diesem belastenden Verfahren entlastet wurde und in Freiheit nach England zurückkehren konnte.
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kosten trägt die Staatskasse.
FAQ zum Fall
1. Warum spielt der zeitliche Abstand bei Sexualdelikten eine Rolle?
Je länger ein Vorfall zurückliegt, desto schwieriger wird es, die Aussage einer Belastungszeugin als glaubhaft und zuverlässig einzuschätzen. Erinnerungen können verblassen oder unbewusst verändert werden.
2. Was bedeutet es, wenn die Staatskasse die Auslagen trägt?
Wird das Verfahren eingestellt und die Staatskasse übernimmt die Kosten, muss der Beschuldigte seine Verteidigungsauslagen in Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und Reisekosten nicht selbst zahlen. Das ist eine erhebliche Entlastung.
3. Was ist typisch für eine Aussage-gegen-Aussage-Situation?
In solchen Fällen gibt es keine objektiven Beweise. Das Gericht muss allein aufgrund der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit einer einzelnen Aussage entscheiden. Hier konnte durch Verteidigungsarbeit eine Einstellung erreicht werden.
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Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
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Ihr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
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