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Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern unter besten Freunden

Wo: Landgericht Saarbrücken
Wann: 26.03.2025
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Landgericht Saarbrücken stand ein Mandant wegen des schweren Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen. Ihm drohte eine lange Haftstrafe mit gravierenden Folgen für seine Familie. Durch intensive Verhandlungen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage erreichte Strafverteidiger Ippolito, dass der Mandant Verantwortung übernahm und eine Bewährungsstrafe statt Gefängnis erhielt. Ergebnis: Freiheit gesichert.

Ausgangslage

Der Mandant war über Jahre hinweg mit einer Familie eng befreundet. Die kleine Tochter dieser Familie verbrachte viele Nachmittage in den Schulferien bei ihm und wuchs quasi mit seinen eigenen Kindern auf.

Ein Vertrauensverhältnis über Jahre – bis plötzlich eine schwere Anklage wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in fünf Fällen vor dem Landgericht Saarbrücken im Raum stand.

Herausforderung: Freiheit in Gefahr

Bei einem solch schweren Tatvorwurf wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Strafgesetz keine Geldstrafe, sondern nur noch Freiheitsstrafe vor – Und das mit mindestens einem Jahr!

Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahr sehr wahrscheinlich – mit fatalen Folgen:

  • Der Mandant selbst war Familienvater.
  • Seine Frau kümmert sich um die Kinder, er war Alleinverdiener.
  • Das Haus für die Familie ist finanziert, die Schulden hoch.

Eine Gefängnisstrafe hätte die wirtschaftliche Existenz seiner Familie bedroht.

Verteidigungsstrategie: Ein Deal für die Freiheit

Strafverteidiger Ippolito hatte ein Ziel: Die Freiheit des Mandanten sichern.

Dafür führte er intensive Gespräche mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Er zeigte:

  • Der Mandant übernimmt Verantwortung
  • Er zeigte Einsicht und Reue.
  • Er ist bereit, den Schaden wiedergutzumachen Er übernimmt Verantwortung

Gleichzeitig konnte so vermieden werden, dass die Tochter als Zeugin vor Gericht aussagen muss – was eine enorme emotionale Belastung für sie und ihre Eltern gewesen wäre.

Ergebnis: Freiheit erhalten

Durch das Verhandlungsgeschick von Strafverteidiger Ippolito kam es zu einem „Deal“:

  1. Geständnis des Mandanten
  2. Schadenswiedergutmachung an das Kind
  3. Bewährungsstrafe statt Gefängnis

Damit konnte Strafverteidiger Ippolito die Freiheit des Mandanten trotz des schweren Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern schützen – und das Leben seiner Familie war ebenfalls finanziell abgesichert.

Fazit: Strafverteidigung kann auch Einsicht bedeuten

Strafverteidigung heißt nicht immer Kampf. Manchmal bedeutet sie auch:

  • Verantwortung übernehmen,
  • Reue zeigen,
  • Schadenswiedergutmachung leisten und
  • Weitere Belastungen für andere vermeiden.

Hierdurch gelang es Strafverteidiger Ippolito, das Gericht von einem fairen Weg zu überzeugen – mit Verhandlungsgeschick und Empathie.

Ergebnis: Bewährungsstrafe. Freiheit statt Haft! 


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Welche Strafe droht beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs von Kindern?
Das Strafgesetz sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor (§ 176 StGB) – in der Praxis oft ohne Möglichkeit auf Bewährung. Eine Haftstrafe ist daher in vielen Fällen sehr wahrscheinlich.

2. Kann ein Geständnis das Strafmaß beeinflussen?
Ja. Durch ein Geständnis, Einsicht und Schadenswiedergutmachung können Gerichte eine mildere Strafe – wie hier eine Bewährung – verhängen.

3. Warum war ein „Deal“ sinnvoll?
Er verhinderte nicht nur eine Haftstrafe, sondern schützt das Kind in diesen Fällen auch vor einer belastenden Situation im Zeugenstand. So konnten Freiheit und Familie des Mandanten geschützt werden.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
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