Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Sexuelle Belästigung unter Mitschülern
Vor dem Amtsgericht Eschweiler stand ein gerade volljähriger Schüler wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung. In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation konnte Strafverteidiger Ippolito durch die Aufdeckung von Widersprüchen und das Aufzeigen fehlender Bestätigungen der Zeugenaussage eine Einstellung des Verfahrens erreichen – ohne Strafe, ohne Eintrag im Führungszeugnis.
Ausgangslage
Ein junger Schüler – gerade volljährig – sah sich plötzlich mit einem schweren Vorwurf konfrontiert: Sexuelle Belästigung.
Er soll einer Mitschülerin in der Schule an den Hintern gefasst und damit gegen ihren Willen in ihre Intimsphäre eingegriffen haben.
Die Folgen waren für den jungen Mann dramatisch:
- Schulwechsel
- Vorverurteilung im sozialen Umfeld
- Angst, dauerhaft als „Sexualstraftäter“ abgestempelt zu werden
Herausforderung: Aussage gegen Aussage
Wie so oft im Sexualstrafrecht bestand auch hier eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation:
Keine weiteren Zeugen. Keine weiteren Beweise. Nur zwei sich widersprechende Aussagen: Die Aussage der Zeugin und die Aussage des Mandanten.
Besonders belastend: Der Mandant war noch jung, emotional überfordert – und sah sich plötzlich mit einem öffentlichen Stigma konfrontiert.
Strategie: Belastungsaussage auf den Prüfstand stellen
Strafverteidiger Ippolito setzte auf gründliche Analyse und Feingefühl.
Er arbeitete heraus:
- Widersprüche in der Aussage der angeblich betroffenen Mitschülerin
- Der Vorfall sollte von mehreren Schülern beobachtet worden sein – diese konnten die Darstellung jedoch nicht bestätigen
- Es ergaben sich Zweifel an der Behauptung, ob die Berührung wirklich so stattgefunden hat, wie sie behauptet wurde
Strafverteidiger Ippolito erklärte dem Gericht die gesamte Situation:
- Der Mandant war nicht vorbestraft
- Er hatte die Schule bereits verlassen
- Die psychische Belastung war enorm
Ergebnis: Einstellung
Dank der Strategie von Strafverteidiger Ippolito konnte das Verfahren ohne ein belastendes Urteil beim Vorwurf der sexuellen Belästigung abgeschlossen werden:
- Keine Strafe
- Kein Eintrag im Führungszeugnis
- Einstellung des Verfahrens nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe
Fazit: Akribische Analyse
Gerade im Sexualstrafrecht bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation und beim Vorwurf der sexuellen Belästigung ist Gründlichkeit gefragt.
Strafverteidiger Ippolito zeigte, wie entscheidend es ist:
- Belastungsaussagen auf Widersprüche und Plausibilität zu prüfen
- Die Perspektive eines jungen, emotional belasteten Mandanten zu erklären
- Alternative Verfahrenslösungen – wie die Einstellung – aktiv mitzugestalten
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was bedeutet eine Aussage-gegen-Aussage-Situation?
In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation gibt es keine objektiven Beweise, sondern nur die Aussage des angeblichen Opfers und die des Beschuldigten. Das Gericht muss die Glaubhaftigkeit genau prüfen.
2. Kann eine Aussage-gegen-Aussage-Situation zur Einstellung führen?
Ja. Wenn Widersprüche oder fehlende Konstanz in der Belastungsaussage vorliegen, kann das Verfahren aufgrund von Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage eingestellt werden.
3. Ist ein Eintrag im Führungszeugnis nach einer Einstellung möglich?
Nein. Bei einer Einstellung – insbesondere ohne Auflagen – erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. Man gilt weiter als nicht vorbestraft.
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