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Vorwurf: Sexuelle Belästigung im Friseursalon

Wo: Amtsgericht Köln
Wann: 26.09.2024
Ergebnis: Einstellung

Amtsgericht Köln: Vor dem Vorwurf der sexuellen Belästigung stand ein angesehener Friseurmeister und Familienvater. Die Anschuldigungen einer Praktikantin stellten nicht nur seine berufliche Existenz, sondern auch sein privates Umfeld auf die Probe. Strafverteidiger Ippolito konnte in der Hauptverhandlung entscheidende Widersprüche in den Aussagen der Belastungszeugin aufdecken. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Eintrag im Führungszeugnis.

Ausgangslage

Der Mandant betrieb einen angesehenen Friseursalon. Er war Familienvater und Ehemann. Doch dann geriet sein Leben plötzlich in Schieflage:

  • Die Tochter eines Bekannten, die ein mehrwöchiges Schulpraktikum in seinem Salon absolvierte, beschuldigte ihn und einen seiner Mitarbeiter der sexuellen Belästigung.
  • Beide sollen versucht haben, sie zu küssen und zu begrapschen.

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung traf meinen Mandanten schwer – nicht nur emotional, sondern auch existenziell. Sein guter Ruf im Salon, das Vertrauen seiner Familie und die langjährige Freundschaft mit dem Vater der Praktikantin standen auf dem Spiel.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage

Die Strafverteidigung in einem solchen Fall wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung ist nie einfach.

Es handelte sich auch hier um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht.

  • D.h., die belastende Aussage der Zeugin stand dem Bestreiten des Mandanten gegenüber.

Die Schwere der Anschuldigungen und die persönliche Beziehung zum Vater der Belastungszeugin machten die Situation für meinen Mandanten besonders schwierig.

Darüber hinaus litt seine Ehe unter dem Verfahren, da der Vorwurf auch in seinem privaten Umfeld Zweifel schürte.

Strategie: Vorwurf hinterfragen

Bei Konstellationen von „Aussage gegen Aussage“ ist es entscheidend, die Belastungsaussage akribisch zu analysieren und auf ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen.

Genau das hat Strafverteidiger Ippolito hier beim Vorwurf der sexuellen Belästigung getan.

  • Die Belastungszeugin schilderte in ihren polizeilichen Vernehmungen teilweise unterschiedliche Versionen der angeblichen Vorfälle.

Strafverteidiger Ippolito gelang es Widersprüche und Unstimmigkeiten in der Hauptverhandlung offen zu legen.

Durch gezielte Nachfragen und das Aufzeigen der Widersprüche und Unstimmigkeiten im angeblichen Tatgeschehen konnte Strafverteidiger Ippolito die Glaubhaftigkeit der Aussage erheblich entkräften.

Ergebnis: Einstellung

Aufgrund der sorgfältigen Arbeit und der klaren Darstellung der Unstimmigkeiten in der Aussage der Belastungszeugin konnte das Strafverfahren gegen den Mandanten wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung gegen eine kleine Geldzahlung eingestellt werden.

Damit konnte sein guter Ruf geschützt werden, und er konnte sich wieder auf seine Familie und seine Arbeit konzentrieren.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Fazit: Glaubhaftigkeit hinterfragen, Lebensnähe prüfen

Dieser Fall zeigt, wie entscheidend es im Sexualstrafrecht beim Vorwurf der sexuellen Belästigung ist, jede Aussage auf Glaubhaftigkeit, Plausibilität und Lebensnähe zu prüfen.

In vielen Fällen können bereits Widersprüche und Unstimmigkeiten das Verfahren in eine andere Richtung lenken.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet eine Einstellung gegen Geldauflage?

Das Verfahren wird beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Vorausgesetzt, die Geldauflage wird vollständig erfüllt. Der Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft und es erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis.

2. Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation?

Hierbei steht die belastende Aussage einer Person der Einlassung des Beschuldigten gegenüber – ohne weitere objektive Beweise. In solchen Fällen ist die Prüfung der Glaubhaftigkeit besonders wichtig.

3. Wie konnte das Verfahren in diesem Fall eingestellt werden?

Durch die Offenlegung von Widersprüchen in den Aussagen der Belastungszeugin konnte Strafverteidiger Ippolito Zweifel an der Glaubhaftigkeit wecken. Das führte zur Einstellung des Verfahrens.

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