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Vorwurf: Sexuelle Belästigung im Altenheim

Wo: Amtsgericht Langen
Wann: 15.07.2024
Ergebnis: Einstellung

Amtsgericht Langen: Vor dem Vorwurf der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) stand ein Mandant, der in einem Altenheim arbeitete. Trotz schwerer Anschuldigungen und einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gelang es Strafverteidiger Ippolito, durch akribische Prüfung und kreative Verteidigungsarbeit Widersprüche aufzudecken. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis!

Ausgangslage

Ein junger Mann, der aus dem Ausland nach Deutschland kam, sich hier ein Leben aufbaute und fleißig arbeitete, fand sich plötzlich in einer schweren Situation wieder: Ihm wurde sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) vorgeworfen.

Er soll auf der Arbeit mehrfach eine Dame im Altenheim sexuelle belästigt haben.

Der Schock saß tief – nicht nur wegen der Anschuldigungen, sondern auch wegen der Konsequenzen.

Er verlor seine Arbeitsstelle und stand vor dem Nichts.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage

Die Strafverteidigung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) ist nie einfach.

Denn hierbei handelt es sich regelmäßig um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht.

  • D.h., die belastende Aussage der Zeugin stand dem Bestreiten des Mandanten gegenüber. Andere objektive Beweise bestanden nicht.

Strategie: Präzision und Kreativität

Bestreitet der Mandant den Vorwurf der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), beginnt die Strafverteidigung mit der Frage: Was passt nicht zusammen?

In diesem Fall waren es die Details der belastenden Aussage.

  • Die Zeugin gab an, die Vorfälle hätten sich an bestimmten Tagen und zu einer bestimmten Tageszeit ereignet – genau während ihre Lieblingsserie im Fernsehen lief.
  • Diese Hinweise hat Strafverteidiger Ippolito genutzt. Er hat die Sendezeiten der Serie recherchiert und sie mit dem Dienstplan des Mandanten abgeglichen. Dabei stellte sich heraus:
  • An den Tagen, an denen die Serie ausgestrahlt wurde, war der Mandant gar nicht im Dienst!

Dieses Detail brachte entscheidende Widersprüche in die Belastungsaussage beim Vorwurf der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB).

Ergebnis: Einstellung

Am Ende wurde das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) eingestelltohne eine Geldauflage für den Mandanten.

Auch musste er keine Gerichtskosten bezahlen.

Ein Freispruch wäre ebenfalls möglich gewesen, doch der Mandant wollte den Fall nicht weiter in die Länge ziehen.

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hatten angekündigt, weitere Zeugen hören zu wollen. Für den Mandanten war es wichtiger, dass diese Angelegenheit am selben Tag endgültig ein Ende finden kann. So geschah es dann auch!

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Fazit: Sorgfalt und Kreativität

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Ermittlungen der Polizei und die Aussagen von Zeugen akribisch zu prüfen.

Besonders in der klassischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht.

Strafverteidiger Ippolito konnte durch kreative Ansätze und gründliche Vorbereitung die Widersprüche in der Beweislage aufdecken und den Tatvorwurf entkräften.

Nur deswegen konnte das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) im Ergebnis eingestellt und das Führungszeugnis des Mandanten sauber gehalten werden. Er gilt weiter als „nicht vorbestraft“.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet eine Einstellung ohne Geldauflage?

Das Verfahren wird vollständig beendet, ohne dass der Beschuldigte eine Geldauflage erfüllen muss. Damit gilt er weiterhin als nicht vorbestraft und das Führungszeugnis bleibt sauber.

2. Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation?

Darunter versteht man Verfahren, in denen die belastende Aussage einer Person der Einlassung des Beschuldigten gegenübersteht – ohne weitere objektive Beweise. Hier kommt es besonders auf die Glaubhaftigkeit der Aussage an.

3. Wie konnte der Mandant in diesem Fall entlastet werden?

Durch den Abgleich von TV-Sendezeiten mit dem Dienstplan des Mandanten wurde gezeigt, dass er zum angeblichen Tatzeitpunkt gar nicht anwesend war. Diese Widersprüche führten zur Einstellung des Verfahrens.

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