Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Ein Mann, mitten im Berufsleben, engagiert und anerkannt, sieht sich plötzlich mit einem schweren Vorwurf konfrontiert: Sexuelle Belästigung.
Die Anklage vor dem Amtsgericht Köln lautete: Er soll einer Arbeitskollegin mehrfach an die Brüste gefasst und ihr einen Kuss gegeben haben. Ein Vorwurf mit enormer Sprengkraft – nicht nur juristisch, sondern auch persönlich und beruflich:
- Fristlose Kündigung
- Vorverurteilung im sozialen Umfeld
- Finanzielle Probleme
Herausforderung: Aussage gegen Aussage
Wie so oft im Sexualstrafrecht bestand auch hier eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation:
Keine weiteren Zeugen. Keine weiteren Beweise. Nur zwei sich widersprechende Aussagen: Die Aussage der Zeugin und die Aussage des Mandanten.
Strategie: Widersprüche aufdecken – Zweifel säen
Strafverteidiger Ippolito setzte auf gründliche Analyse der Belastungsaussage.
Vor Gericht befragte Strafverteidiger Ippolito intensiv und konnte dadurch mehrere Widersprüche und Lücken im Vergleich zur polizeilichen Zeugenaussage herausarbeiten:
- Wesentliche Teile der Handlung wurde weggelassen
- Die Tathandlung wurde nur pauschal beschrieben
- Der Tathergang spielte sich auf einmal anders ab
Gericht und Staatsanwaltschaft wollten zunächst einen weiteren Verhandlungstag, um sogenannte „Zeugen vom Hörensagen“ zu vernehmen.
Doch: Der Mandant war am Ende seiner Kräfte. Die Situation zermürbte ihn und seine Familie – er konnte beruflich nicht neu starten, solange das Verfahren lief.
Strafverteidiger Ippolito nutzte diesen Moment. Er überzeugte das Gericht und die Staatsanwaltschaft, dass berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Belastungszeugin bestehen.
Und: Dass es nicht notwendig sei, das Verfahren fortzusetzen – bei dieser Beweislage.
Ergebnis: Einstellung
Dank der Strategie von Strafverteidiger Ippolito konnte das Verfahren ohne ein belastendes Urteil abgeschlossen werden:
- Keine Strafe
- Kein Eintrag im Führungszeugnis
- Keine Geldauflage
- Erstattung der Anwaltskosten
- Einstellung des Verfahrens
Fazit: Intensive Zeugenbefragung
Gerade im Sexualstrafrecht bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist Gründlichkeit gefragt – vor allem beim Vorwurf sexuelle Belästigung.
Manchmal ist es erforderlich, in der Hauptverhandlung die Zeugin intensiv zu befragen, um dabei Lücken und Widersprüche herausarbeiten zu können.
Wichtig ist dabei, die bisher getätigten Aussagen der Belastungszeugin zu kennen und hieran eine Strategie aufzubauen.
So lassen sich Zweifel begründen – und ein Verfahren zur Einstellung bringen.
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Erstattung der Anwaltskosten.
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