Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Schwere räuberische Erpressung unter Jugendlichen
Vor dem Jugendgericht Bergisch-Gladbach stand ein junger Mandant wegen des schweren Vorwurfs einer schweren räuberischen Erpressung. Angeblich habe er mit einem Messer gedroht und Gegenstände verlangt. Strafverteidiger Ippolito deckte jedoch Widersprüche auf und zeigte, dass weder ein Messer noch eine Bereicherungsabsicht nachweisbar waren. Ergebnis: Keine Jugendstrafe, Führungszeugnis sauber!
Ausgangslage
Es war ein harter Vorwurf, den der junge Mandant bewältigen musste: Während einer Feier mit Freunden geriet er in einen Streit mit einem anderen Jugendlichen. Die Situation eskalierte.
Fäuste flogen, und es sollen Drohungen und Beleidigungen ausgesprochen worden sein.
Doch die Anklage ging weiter: Es hieß, der Mandant habe mit einem vorgehaltenen Messer Gegenstände vom Opfer verlangt.
Herausforderung: Die Schwere der Tat
Das Gericht sah darin nicht nur eine räuberische Erpressung, sondern aufgrund des Messers eine schwere räuberische Erpressung. Das bedeutete: eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bei Erwachsenen!
Obwohl das Jugendstrafrecht für meinen Mandanten galt, drohte ihm aufgrund der Schwere der Tat eine Jugendstrafe – das wäre ein schwerer Schlag für seine Zukunft.
Strategie: Kein Tatnachweis
Strafverteidiger Ippolito stütze seine Verteidigung auf mehrere Ansätze:
1. Widersprüche in Zeugenaussagen: Bei der polizeilichen Befragung der Zeugen gab es Unstimmigkeiten: Wer soll das Messer gehabt haben? Wie lief die Eskalation ab?
Durch gezielte Befragung der Zeugen im Gericht wurden diese Widersprüche aufgedeckt.
2. Lebenswandel des Mandanten: Es wurde dem Gericht überzeugend dargestellt, dass sich der Mandant positiv entwickelt hatte. Ein derart schwerwiegendes Fehlverhalten passte nicht zu seinem Lebensstil.
3. Rechtliche Argumente: Strafverteidiger Ippolito argumentierte, dass keine Bereicherungsabsicht vorlag – eine entscheidende Grundlage für den Vorwurf der räuberischen Erpressung.
Ergebnis: Keine schwere räuberische Erpressung
Der Mandant konnte aufatmen: Keine Jugendstrafe und ein sauberes Führungszeugnis.
Auf Basis der von Strafverteidiger Ippolito verfolgten Strategie konnte das Gericht dem Mandanten nicht nachweisen, dass ein Messer geführt wurde noch dass er beabsichtigte, sich am Eigentum des anderen Jugendlichen zu bereichern.
Fazit: Gezielte Befragung
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine akribische Vorbereitung und eine geschickte Befragung der Zeugen sind.
In der Hektik eines solchen Streits werden oft Details falsch erinnert oder bewusst anders dargestellt.
Durch konsequente Arbeit mit der Ermittlungsakte und die fundierte Kenntnis des Strafrechts konnte Strafverteidiger Ippolito die Unschuld des Mandanten bzgl. des schweren Tatvorwurfs begründen.
Ergebnis: Keine Jugendstrafe.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was ist der Unterschied zwischen räuberischer und schwerer räuberischer Erpressung?
Räuberische Erpressung setzt voraus, dass mit Gewalt oder Drohung eine Bereicherung erzwungen wird. Eine „schwere“ räuberische Erpressung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Messer oder eine Waffe eingesetzt oder bei sich geführt wird – sie zieht eine deutlich höhere Strafe nach sich.
2. Welche Rolle spielen Widersprüche in Zeugenaussagen?
Widersprüche können entscheidend sein, um Zweifel zu wecken. Wenn Aussagen nicht konsistent sind, darf ein Gericht den schwerwiegenden Vorwurf nicht ohne Weiteres als erwiesen ansehen.
3. Bleibt eine Einstellung oder ein Freispruch im Führungszeugnis?
Nein. Weder eine Einstellung noch ein Freispruch führen zu einem Eintrag im Führungszeugnis. In beiden Fällen gilt man weiter als „nicht vorbestraft“.
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