Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Körperverletzung und Bedrohung beim Mitschüler des eigenen Sohns
Vor dem Amtsgericht Bad Iburg stand ein Vater wegen angeblicher Körperverletzung und Bedrohung, nachdem er einen Jugendlichen zur Rede gestellt hatte, der seinen Sohn wiederholt geärgert hatte. Durch die Verteidigungsstrategie von Strafverteidiger Ippolito – Einräumen ohne Schuldeingeständnis, Hintergründe erklären, Motive darlegen – konnte eine Einstellung erreicht werden. Ergebnis: Keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis.
Ausgangslage
Ein Jugendlicher hatte immer wieder Streit mit dem Sohn des Mandanten.
Es kam zu Ärger auf dem Schulhof – Beleidigungen, Provokationen, ständiger Stress. Der Sohn weinte oft.
Eines Tages reichte es dem Vater. Er traf auf den Jugendlichen, stellte ihn zur Rede – laut Anklage soll er ihn dabei mit dem Ellenbogen gegen die Wand gedrückt und bedroht haben.
Die Folge: Strafbefehl mit hoher Geldstrafe wegen Körperverletzung und Bedrohung.
Herausforderung: Das wahre Motiv des Mandanten
Wie erklärt man dem Gericht, was passiert ist – ohne die Aussage des Jugendlichen als reine „Lüge“ abzutun? Und wie kann man zeigen, dass der Vater keine bösen Absichten hatte?
Die Balance war klar:
- Die Emotionen des Mandanten erklären
- Ohne das mutmaßliche Opfer herabzuwürdigen
Strategie: Situation einräumen, aber anders verpacken
Strafverteidiger Ippolito riet dem Mandanten: Teile einräumen, aber aus seiner Perspektive schildern.
Der Mandant gab zu, dass er den Jugendlichen festgehalten hatte. Aber: Er wollte ihn nicht verletzen – und bedroht habe er ihn auch nicht.
Dann erklärte Strafverteidiger Ippolito dem Gericht die Hintergründe:
- Der Jugendliche hatte den Sohn des Mandanten wiederholt geärgert
- Der Vater war emotional aufgeladen, nicht aggressiv
- Es ging um Ruhe in der Familie, nicht um Gewalt
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe.
Durch diese Verteidigung konnte Strafverteidiger Ippolito Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugen und das Verfahren wurde eingestellt. Gegen eine kleine Geldauflage – deutlich weniger als ursprünglich im Strafbefehl gefordert.
Ergebnis: Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Einstellung des Verfahrens.
Fazit: Die Motive hinter dem Vorwurf
Manchmal ist es wichtig, die Motive hinter einer Handlung zu erklären.
Strafverteidiger Ippolito hat gezeigt:
Dass ein Mensch nicht gleich ein Täter ist, nur weil er emotional reagiert
Dass es im Strafrecht nicht nur um Worte geht, sondern auch um Hintergründe
Ergebnis: Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Einstellung des Verfahrens.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Warum wurde das Verfahren trotz Strafbefehl eingestellt?
Weil das Gericht die Darstellung des Mandanten nachvollziehen konnte: keine böse Absicht, sondern eine emotionale Reaktion in einer familiären Konfliktsituation. Das ebnete die Grundlage für eine Einstellung des Verfahrens.
2. Bedeutet eine Einstellung automatisch keine Strafe?
Ja – eine Einstellung heißt, es gibt keine Verurteilung. In diesem Fall blieb es nur bei einer geringen Geldauflage, ohne Eintrag im Führungszeugnis.
3. Welche Rolle spielte die Strategie der Verteidigung?
Statt Abstreiten setzte die Verteidigung auf Einordnung: Der Mandant gestand ein Festhalten, aber ohne Gewaltabsicht. Diese Differenzierung überzeugte Gericht und Staatsanwaltschaft, so dass das Verfahren eingestellt werden konnte.
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