Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung bei der Ex-Ehefrau
Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wurde der Mandant wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung gegen seine Exfrau angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte nachweisen, dass weder Tat noch Verletzung belegt waren. Ergebnis: Einstellung ohne Geldauflage, Erstattung der Anwaltskosten – kein Eintrag im Führungszeugnis.
Ausgangslage
Der Mandant wollte seine kleine Tochter für einen mehrwöchigen Urlaub bei seiner Exfrau abholen. Doch an der Haustür kam es zum Streit mit der Exfrau.
Der Grund: Die Tochter hatte kaum Kleidung dabei.
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Ehefrau mit der Tasche seiner Tochter auf den Hinterkopf geschlagen zu haben.
In der Tasche sollen angeblich Sportschuhe gewesen sein – laut Anklage ein „gefährliches Werkzeug“.
Der Tatvorwurf war schwerwiegend: Gefährlicher Körperverletzung.
Es ging um viel: Geld, Vorstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis – und Gerechtigkeit.
Herausforderung: Hoher Strafbefehl / Harte Anklage
Die Staatsanwaltschaft beantragte bei Gericht einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.
- Die Strafe war hoch: 4.500 EUR.
Diese hohe Geldstrafe und der schwere Vorwurf belastete den Mandanten schwer. Zudem hatte er Angst, dass Umgangsrecht mit seiner Tochter zu verlieren.
Strategie: Kontext und kein Tatnachweis
Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine klare Verteidigungslinie:
- Der Mandant bestritt den Schlag mit der Tasche
- Kein Nachweis, dass Sportschuhe in der Tasche gewesen sind. Denn: Die Tochter hatte wenig Kleidung dabei – das war der Grund für den Streit
- Kein Nachweis, dass eine Verletzung vorlag. Die Exfrau kündigte an, ins Krankenhaus zu gehen, tat das dann aber nicht
So konnte der schwere Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vollständig entkräftet werden.
Ergebnis: Einstellung ohne Geldauflage & Erstattung der Anwaltskosten
Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Gericht und die Staatsanwaltschaft:
Der angeklagte Vorwurf war nicht nachweisbar.
- Einstellung des Strafverfahrens – ohne Geldauflage
- Erstattung der Anwaltskosten
- Keine Strafe. Kein Eintrag. Nicht vorbestraft.
Und: Der Mandant fühlte endlich Gerechtigkeit – nach vielen Jahren konflikthafter Auseinandersetzung mit seiner Exfrau.
Fazit: Strafrecht braucht Kontext
Im Strafrecht zählt nicht nur der Vorwurf – sondern auch der Rahmen, in dem er steht:
Was ist realistisch? Was ist nachvollziehbar? Was lässt sich beweisen?
Strafverteidiger Ippolito hat hier das Wesentliche herausgearbeitet:
- Den Hintergrund erklärt
- Die Widersprüche offengelegt
- Die Anklage entkräftet
Ergebnis: Einstellung. Keine Geldauflage. Erstattung der Anwaltskosten. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Was gilt als gefährliche Körperverletzung?
Gefährliche Körperverletzung liegt etwa vor, wenn eine Person mit einem gefährlichen Werkzeug oder auf lebensgefährliche Weise eine andere Person verletzt. Schon Alltagsgegenstände wie Regenschirme oder Schuhe können im Einzelfall als „gefährlich“ eingestuft werden, wenn durch die Verwendung erhebliche Verletzung drohen können.
2. Kann ein Verfahren ohne Geldauflage eingestellt werden?
Ja, nach § 153 StPO. Insbesondere dann, wenn die Beweislage schwach ist, kann ein Strafverfahren auch ohne Geldauflage eingestellt werden. In diesem Fall können auch die Anwaltskosten erstattet.
3. Welche Folgen hat eine Einstellung für das Führungszeugnis?
Eine Einstellung – insbesondere ohne Geldauflage – führt zu keinem Eintrag im Führungszeugnis. Der Betroffene gilt weiterhin als nicht vorbestraft.
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