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Vorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger im Jugendverein

Wo: Amtsgericht Unna
Wann: 28.11.2024
Ergebnis: Kein Eintrag

Ein politisch engagierter Jugendleiter stand vor dem Amtsgericht Unna, weil ihm die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger vorgeworfen wurde. Trotz massiver sozialer Folgen gelang es Strafverteidiger Ippolito, eine milde Geldstrafe ohne Eintrag ins Führungszeugnis zu erreichen. Führungszeugnis sauber – beruflicher Neuanfang möglich!

Der Mandant war Jugendleiter in einem Verein, politisch engagiert und in der Gemeinde sehr geschätzt. Er pflegte stets ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Jugendlichen im Verein.

Doch an einem Abend kam es während einer Party – unter Alkoholeinfluss – zu einer unglücklichen Situation:

Er sah gemeinsam mit zwei Jugendlichen einen Pornofilm und man masturbierte in einem Zimmer gemeinsam. Dies führte zu einer Anklage und eine Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Herausforderung: Starke Vorverurteilung

Schon bevor überhaupt ein Urteil gesprochen war, hatte mein Mandant sein Gesicht verloren:

  • im Verein,
  • im politischen Umfeld
  • und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Die sozialen Folgen waren enorm.

Ein Verfahren mit starker Außenwirkung. Und mit der Angst, dass eine Strafe das berufliche und private Leben dauerhaft zerstören könnte – etwa durch einen Eintrag im Führungszeugnis oder einer hohen Geldstrafe.

Strategie: Fokus auf die Folgen

Strafverteidiger Ippolito legte den Fokus auf das, was bereits passiert war:

  • Der Mandant hatte alles verloren, was ihm wichtig war.
  • Er hatte Vertrauen, Ansehen und Aufgaben eingebüßt – ohne, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen war.

Zudem war es wichtig, dem Gericht aufzuzeigen:

  • Die Situation war ein einmaliger Ausrutscher, keine wiederholte Handlung.
  • Die Jugendlichen selbst hatten keine bleibenden negativen Folgen durch den Vorfall.

Es ging darum, den Mandanten nicht noch zusätzlich zu bestrafen – sondern den Vorfall in einen fairen Kontext zu stellen.

Ergebnis: Kein Eintrag ins Führungszeugnis

Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Gericht, dass eine milde Geldstrafe ausreicht – ohne dass dies zu einem Eintrag im Führungszeugnis führte.

Ergebnis: Führungszeugnis sauber gehalten!

Das bedeutet für den Mandanten:

  • Kein Makel im Führungszeugnis
  • Möglichkeit auf beruflichen Neuanfang
  • Hoffnung auf einen neuen Abschnitt im Leben

Fazit: Umfassender Blick

Menschen machen Fehler – aber nicht jeder Fehler darf die Lebensgrundlage dauerhaft zerstören.

In diesem Fall war es entscheidend, dass Strafverteidiger Ippolito dem Gericht aufgezeigt hat, wie sehr der Mandant bereits gelitten hat, welche Folgen bereits eingetreten sind, und dass niemand nachhaltig geschädigt wurde.

Ergebnis: Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“?

Darunter versteht man Fälle, in denen Erwachsene Jugendliche zu sexuellen Handlungen anregen oder entsprechende Situationen dulden. Auch ohne direkten körperlichen Kontakt kann dies strafbar sein.

2. Führt eine Geldstrafe automatisch zu einem Eintrag ins Führungszeugnis?

Nein. Geldstrafen unter 91 Tagessätzen erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis, solange kein anderer Eintrag vorhanden ist. Dadurch kann die berufliche Zukunft oft geschützt werden.

3. Können soziale Folgen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?

Ja. Wenn der Beschuldigte bereits stark unter öffentlichen oder beruflichen Konsequenzen gelitten hat, kann das Gericht dies als strafmildernden Umstand werten.

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    Ihr Strafverteidiger

     

    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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