Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen am See
Vor dem Amtsgericht Siegburg stand ein Mandant wegen des Vorwurfs einer exhibitionistischen Handlung. Ihm wurde unterstellt, einer Frau am See sein Genital gezeigt zu haben. Strafverteidiger Ippolito entkräftete die Belastungsaussage und überzeugte das Gericht: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag, keine beruflichen Folgen.
Ausgangslage
Es war der Geburtstag seines Sohnes. Der Mandant fuhr bei hochsommerlichen Temperaturen mit dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause.
Dann legte er eine kurze Pause an einem nahegelegenen See ein, um sich etwas zu erholen. Dort traf er auf eine Frau, die nackt badete.
Wenig später wurde ihm vorgeworfen, er habe sein Genital entblößt und der Frau „präsentiert“ sowie angeboten, gemeinsam nackt zu baden.
Die Folge: Ein Strafverfahren wegen exhibitionistischer Handlung – mit drohenden ernsten Konsequenzen.
Herausforderung: Aussage gegen Aussage
Der Mandant bestritt den Vorwurf entschieden. Er habe weder sein Genital gezeigt noch irgendein sexuelles Verhalten gezeigt.
Es stand Aussage gegen Aussage – eine schwierige Beweislage und der Regelfall im Sexualstrafrecht.
Gleichzeitig war der Druck groß:
- Eine Verurteilung hätte massive Auswirkungen auf den Beruf des Mandanten gehabt.
- Die Situation war belastend für ihn und seine Familie.
Strategie: Belastungsaussage entkräften
Strafverteidiger Ippolito ging gründlich vor:
- Er analysierte die Aussage der Zeugin bei der Polizei Wort für Wort,
- stellte Widersprüche und Ungenauigkeiten fest,
- und befragte die Zeugin intensiv vor Gericht.
Zudem konnte er rechtlich argumentieren, dass selbst bei Wahrunterstellung der Aussage der konkrete Tatbestand der exhibitionistischen Handlung nicht erfüllt war.
Dennoch stand nunmehr ein weiterer Vorwurf im Raum, sodass Strafverteidiger Ippolito Verhandlungsbereitschaft zeigte, ohne ein Schuldeingeständnis abzugeben.
Ergebnis: Einstellung
Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Gericht in dieser Aussage-gegen-Aussage-Situation:
- Einstellung des Verfahrens,
- Kein Eintrag im Führungszeugnis,
- Keine beruflichen Folgen.
Ein großer Erfolg – mit enormer Bedeutung für den Mandanten und seine Familie.
Fazit: Akribische Vorbereitung
Dieser Fall zeigt: Eine gute Vorbereitung, genaue Analyse von Aussagen und rechtlich fundiertes Wissen führen auch in schwierigen Fällen von Aussage-gegen-Aussage zu einem guten Ergebnis.
Ergebnis: Keine Verurteilung. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Keine beruflichen Folgen.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was ist eine exhibitionistische Handlung nach dem Strafgesetzbuch?
Darunter versteht man etwa, dass jemand in sexuelle Motivation sein Genital gegenüber einer anderen Person entblößt. Schon der Versuch kann strafbar sein.
2. Warum war dieser Fall so gefährlich für den Mandanten?
Eine Verurteilung hätte nicht nur zu einer Strafe geführt, sondern möglicherweise auch zu einem Eintrag im Führungszeugnis – mit massiven beruflichen Folgen. Genau das konnte Strafverteidiger Ippolito verhindern.
3. Wie wurde die Einstellung erreicht?
Durch die detaillierte Analyse der Zeugenaussage, das Aufdecken von Widersprüchen und die rechtliche Argumentation, dass der Tatbestand nicht erfüllt war. Am Ende überzeugte diese Strategie das Gericht.
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Yannic Ippolito
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2. Tatvorwurf | Verteidigung
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