Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Diebstahl vor Weihnachten unter dreifacher Bewährung & Vorstrafen
Vor dem Amtsgericht Saarlouis stand der Mandant wegen des Vorwurfs des Diebstahls – bei laufender dreifacher Bewährung und einschlägigen Vorstrafen. Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Gericht mit einer menschlich nachvollziehbaren Geschichte und glaubhafter Reue: Geldstrafe statt Haft – Freiheit gesichert.
Ausgangslage
Der Mandant wurde ein paar Tage vor Weihnachten beim Ladendiebstahl erwischt: Ein Kaschmirschal – aufgenommen von der Überwachungskamera.
Der Vorwurf: Diebstahl. Der Mandant hatte bereits drei Bewährungen laufen – und war einschlägig vorbestraft.
Herausforderung: Freiheit in Gefahr
Der Fall war brisant:
- Klare Beweislage,
- Dreifache Bewährung,
- Einschlägige Vorstrafen – und jetzt ein neuer Diebstahl.
Es drohten schwere Folgen:
- Haftstrafe
- Widerruf aller Bewährungen
- Verlust der Freiheit
Strategie: Reue, Einsicht, Menschlichkeit
Strafverteidiger Ippolito setzte nicht auf juristische Einwände, sondern auf das, was hier zählte: den Menschen hinter dem Vorwurf.
Er erzählte dem Gericht die Geschichte:
- Der Mandant wollte den Schal nicht für sich, sondern als Weihnachtsgeschenk für seine Tochter.
- Es war falsch, aber menschlich nachvollziehbar.
- Der Mandant zeigte Einsicht und Reue – sofort.
- Der Wert des Schals war gering.
- Der Mandant hatte neue Lebensperspektiven: Neuer Job und Beginn einer Therapie
Ergebnis: Keine Haft – Freiheit geschützt
Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Gericht:
- Der Mandant ist auf dem richtigen Weg.
- Eine Haftstrafe hätte ihn aus seinem stabilisierten Leben gerissen.
- Eine Geldstrafe sei ausreichend – und wirksamer als Freiheitsentzug.
Ergebnis: Keine Freiheitsstrafe. Keine Haft. Nur Geldstrafe.
Fazit: Strafrecht kennt auch Menschlichkeit
Im Strafrecht geht es nicht nur um Paragraphen – sondern um Menschen und ihren Weg.
Manchmal ist es nicht der Widerstand gegen den Vorwurf, sondern das Verständnis für den Hintergrund, was zählt.
Strafverteidiger Ippolito hat gezeigt:
- Reue und Einsicht können überzeugen.
- Lebensumstände sind entscheidend.
- Die richtige Geschichte zur Tat macht oft den Unterschied.
Ergebnis: Geldstrafe. Keine Haft. Freiheit gerettet.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Kann bei mehrfacher Bewährung eine Haftstrafe vermieden werden?
Ja. Wenn besondere persönliche Umstände, glaubhafte Reue und positive Zukunftsaussichten vorliegen, kann das Gericht trotz mehrerer laufender Bewährungen von einer Freiheitsstrafe absehen.
2. Spielt der Wert der gestohlenen Sache eine Rolle?
Ja. Ein geringer Wert kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden – vor allem, wenn der Angeklagte sofort Reue zeigt und keine erhebliche kriminelle Energie vorliegt.
3. Warum betont ein Strafverteidiger oft die persönlichen Hintergründe?
Persönliche Umstände können entscheidend dafür sein, ob das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt oder von dieser absieht. Eine nachvollziehbare, menschliche Geschichte kann maßgeblich für eine mildere Strafe sein.
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