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Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern bei der Stieftochter

Wo: Landgericht Hanau
Wann: 13.01.2025
Ergebnis: Bewährung

Berufung am Landgericht Hanau: Ein Ruhestandsbeamter war in erster Instanz wegen sexuellem Missbrauch zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden – mit der Folge, seine gesamte Pension zu verlieren. Strafverteidiger Ippolito erreichte in der Berufung eine Strafe unter zwei Jahren auf Bewährung: Freiheit und Pension gesichert.

Ausgangslage

Ein Ruhestandsbeamter stand vor einem Scherbenhaufen: Er soll seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht haben.

In der ersten Instanz (Amtsgericht) wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein schwerer Schlag – nicht nur juristisch, sondern auch persönlich.
Denn mit einer solchen Verurteilung drohte der Verlust der gesamten Pension.

In dieser schwierigen Lage übernahm Strafverteidiger Ippolito – in der zweiten Instanz, im Berufungsverfahren.

Herausforderung: Freiheit & Pension sichern

Der Mandant war Beamter im Ruhestand. Und das Gesetz ist in solchen Fällen eindeutig (§ 59 Abs. 1 Nr. 2a Beamtenversorgungsgesetz):

Wer wegen einer Vorsatztat zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert seine Pensionsansprüche vollständig.

Das hätte für den Mandanten bedeutet:

  • Verlust der gesamten Altersversorgung,
  • Verlust der wirtschaftlichen Existenz

Ein Berufungsverfahren war die einzige Chance, das noch zu verhindern.

Strategie: Strafmilderungsgründe

Klares Ziel: Eine Strafe unter zwei Jahren. Dafür entwickelte Strafverteidiger Ippolito eine präzise Verteidigungslinie:

1. Strafmilderungsgründe aufzeigen – u. a. die familiäre Konfliktsituation, Reue des Mandanten, keine Vorstrafen.

2. Die Tat als einmaliges Fehlverhalten einordnen, nicht als tief verwurzelte Gewaltbereitschaft.

3. Die persönliche und wirtschaftliche Situation des Mandanten in den Mittelpunkt rücken.

4. Schadenswiedergutmachung leisten.

Es ging nicht um das „Ob“, sondern um das „Wie“ der Strafe – und deren Folgen für das ganze restliche Leben des Mandanten.

Ergebnis: Freiheit & Pension gesichert

Strafverteidiger Ippolito überzeugte das Berufungsgericht.

Das neue Urteil:

  1. Freiheitsstrafe unter zwei Jahren
  2. Zur Bewährung ausgesetzt
  3. Keine Haft, keine Pensionsstreichung, kein wirtschaftlicher Ruin

Damit war das Ziel erreicht: Der Mandant behielt seine Freiheit und seine wirtschaftliche Lebensgrundlage.

Fazit: Berufungsverfahren zahlen sich aus

Berufung bedeutet: Zweite Chance. Und mit dem richtigen Strafverteidiger kann daraus ein echter Neustart werden!

Strafverteidiger Ippolito zeigte in diesem Fall: Mit strategischem Feingefühl, juristischer Präzision und dem Fokus auf das Wesentliche lässt sich viel bewegen – selbst wenn es schon fast zu spät scheint.

Ergebnis: Bewährung. Freiheit geschützt.


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Wann verliert ein Beamter seine Pension nach einer Verurteilung?

Nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz verliert ein Beamter seine Pensionsansprüche, wenn er wegen einer Vorsatztat zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird. Deshalb war es hier entscheidend, die Strafe unter dieser Grenze zu halten.

2. Kann eine Strafe in der Berufung noch gemildert werden?

Ja. In der Berufung wird das Urteil der ersten Instanz überprüft. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können Strafen herabgesetzt oder zur Bewährung ausgesetzt werden.

3. Was bedeutet eine Strafe zur Bewährung?

Eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss, solange er sich in der Bewährungszeit bewährt. Das war hier entscheidend, um die Freiheit und Pension des Mandanten zu sichern.

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