Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung beim Stalker der eigenen Tochter
Vor dem Amtsgericht Daun stand ein Vater wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung: Er soll den Ex-Freund seiner Tochter mit dem beschuhten Fuß gegen Kopf und Gesicht getreten haben. Durch Teilgeständnis, gezielte Zeugenbefragung und die Einordnung des familiären Hintergrunds überzeugte Strafverteidiger Ippolito das Gericht. Ergebnis: Einstellung ohne Geldauflage – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Ausgangslage
Der Mandant stand unter schwerem Verdacht: Er soll den Ex-Freund seiner Tochter – mit dem beschuhten Fuß – mehrfach getreten haben. Besonders schwer wog: Es ging um Tritte gegen den Kopf und ins Gesicht.
Die Folge: Der Mandant wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Körperverletzung mittels eine gefährlichen Werkzeug (der Schuh).
Herausforderung: Familiärer Hintergrund
Die Situation war emotional aufgeladen: Der Ex-Freund hatte die Tochter des Mandanten monatelang gestalkt. Es lagen bereits mehrere Strafanzeigen gegen ihn vor.
Der Mandant unterstützte seine Tochter in dieser schweren Zeit, ging mit ihr mehrfach zur Polizei und erstattete Strafanzeige.
Vor Gericht räumte der Mandant ein, den Mann mit der flachen Hand geschlagen zu haben – die Tritte mit dem Schuh bestritt er jedoch entschieden.
Die rechtliche Schwierigkeit: Auch wenn viele den Impuls des Vaters menschlich nachvollziehen konnten, erfüllt eine solche Handlung trotzdem den Tatbestand der Körperverletzung – und bei Tritten gegen den Kopf sogar den der gefährlichen Körperverletzung.
Strategie: Teilgeständnis und intensive Zeugenbefragung
Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine klare Verteidigungslinie mit Herz und Verstand:
- Er schilderte den Hintergrund des Falls: Das monatelange Stalking, die Angst der Tochter und die Hilflosigkeit des Vaters.
- Vor Gericht befragte er das mutmaßliche Opfer intensiv – und deckte dabei mehrere Widersprüche in der Aussage auf.
- Der Mandant räumte einen Teil ein: Den Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht
So konnte der schwere Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vollständig entkräftet werden.
Am Ende blieb nur noch der Vorwurf einer einfachen Körperverletzung im Raum – deutlich weniger schwerwiegend.
Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens ohne Geldauflage
Dank der überzeugenden Arbeit von Strafverteidiger Ippolito wurde das Verfahren: Ohne Geldzahlung eingestellt.
Zudem konnte das Führungszeugnis sauber gehalten werden.
Und noch wichtiger: Der Mandant konnte nicht nur aufatmen – er fühlte Gerechtigkeit.
Fazit: Moral und Strafrecht
Im Strafrecht geht es nicht nur um Paragraphen, sondern auch um Verhältnismäßigkeit, Moral und Menschlichkeit.
Manchmal ist die Grenze schmal: Was moralisch verständlich ist, kann strafbar sein.
Strafverteidiger Ippolito hat in diesem Fall die Balance gefunden – mit klarer Strategie, starker Argumentation und dem Blick auf das Ganze.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Was gilt als gefährliche Körperverletzung?
Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man etwa, wenn eine Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug – z.B. einem schweren Schuh bei Tritten gegen den Kopf – begangen wird. Das Strafmaß ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich höher als bei einer einfachen Körperverletzung.
2. Warum ist ein Teilgeständnis manchmal sinnvoll?
Ein Teilgeständnis kann helfen, Glaubwürdigkeit zu zeigen und gleichzeitig überzogene Vorwürfe zu entkräften. Im vorliegenden Fall blieb so am Ende nur eine einfache Körperverletzung übrig.
3. Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens?
Wird ein Verfahren eingestellt, gibt es keine Verurteilung, keine Strafe und keinen Eintrag im Führungszeugnis. Für den Betroffenen ist das häufig die beste Lösung, um das Verfahren ohne Vorstrafe zu beenden.
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